„Die meisten der in den Jobcentern gemeldeten Menschen verhalten sich richtig, wollen arbeiten und bemühen sich um Arbeit oder Ausbildung. Deshalb haben sie neben der Beratung und Förderung auch volle finanzielle Unterstützung erhalten“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA), anlässlich der heute neu veröffentlichten Jahresstatistik.
Sachsens Jobcenter haben im Jahr 2017 insgesamt 63.650 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung ausgesprochen. Die häufigsten Gründe für Leistungskürzungen waren nicht eingehaltene Termine beim Jobcenter (79,8 Prozent oder 50.801), Ablehnung der Aufnahme einer Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit (10,3 Prozent oder 6.557) und auch das Versäumnis, vereinbarte Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung umzusetzen (6,8 Prozent oder 4.322).
Im Vergleich zum Jahr 2016 sind 2.766 weniger Sanktionen ausgesprochen worden (minus 4,2 Prozent). Die kräftigsten Rückgänge gab es im Bereich der Sanktionen wegen nicht eingehaltener Vereinbarungen mit dem Jobcenter (minus 13,8 Prozent) und der Ablehnung einer Bildungsmaßnahme oder Beschäftigung (minus 7,4 Prozent). Unterdurchschnittlich ist der Rückgang bei den Sanktionen im Bereich der Meldeversäumnisse (minus drei Prozent).
„Es ist erfreulich, dass vergangenes Jahr weniger Leistungskürzungen durchgeführt werden mussten. Das schafft mehr Zeit für die Beratung der Menschen – um sie zu qualifizieren, zu fördern und letztendlich zu vermitteln“, sagte Hansen weiter.
Die Sanktionsquote lag 2017 bei 3,7 Prozent. Das bedeutet: Im Jahr 2017 wurden durchschnittlich bei 3,7 Prozent der jahresdurchschnittlich 236.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Grundsicherungsleistungen wegen einer Pflichtverletzung gekürzt. Wie bereits in den Vorjahren erfolgte dies am häufigsten bei Jugendlichen unter 25 Jahren (Sanktionsquote: 5,3 Prozent). Bei den Älteren hingegen lag die Sanktionsquote mit 0,8 Prozent auf vergleichsweise geringem Niveau. Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzung lag vergangenes Jahr in Sachsen bei 108 Euro.
„Sanktionen sind für die betroffenen Menschen und die Jobcenter bedauerlich. Denn bei der aktuell guten Arbeitsmarktlage können wir viele gute Angebote unterbreiten. Weil die Mitarbeiter der Jobcenter möglichst viele Menschen in reguläre und dauerhafte Arbeit bringen wollen, werden sehr häufig Termine vereinbart. Das erhöht das Risiko für einen geplatzten Termin im Jobcenter – ohne dass es dafür vernünftige Gründe gibt“, so Hansen abschließend.
Sanktionen haben keinen Selbstzweck. Vielmehr steckt hinter den Sanktionen der Ansatz des „Forderns und Förderns“. Sanktionen bringen den Jobcentern keine Vorteile. Vielmehr binden sie in der Umsetzung die Ressourcen der Jobcenter unnötig.
Kostenfreier SMS-Dienst der Bundesagentur für Arbeit:
Der SMS-Service der Bundesagentur für Arbeit soll die arbeitsuchenden Menschen an Termine erinnern und dadurch ungeplante Terminausfälle vermeiden. 24 Stunden vor jedem Termin erhalten interessierte Kunden eine SMS mit Datum, Uhrzeit und Ort des Termins. Mit dem kostenfreien SMS-Service besteht die Möglichkeit, Kunden nicht nur schriftlich, sondern auch auf Wunsch zusätzlich per SMS an den bevorstehenden Termin in der Agentur für Arbeit oder im gemeinsam betriebenen Jobcenter zu erinnern.
Den SMS-Service bieten alle elf sächsischen Arbeitsagenturen sowie die gemeinsamen Jobcenter (Jobcenter Chemnitz, Jobcenter Leipzig, Jobcenter Dresden, Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jobcenter Mittelsachsen, Jobcenter Zwickau, Jobcenter Vogtland, Jobcenter Nordsachsen) an. Beantragt werden kann dieser Service ganz einfach per Telefon über die Servicerufnummer der Bundesagentur für Arbeit (0800 4 5555 00) oder über die Hotline des örtlichen Jobcenters.
Weitere Informationen zur Wirkung von Sanktionen: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0517.pdf
Hintergrundinformationen:
Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sanktionen ausgesprochen werden. Die Höhe einer Sanktion wird prozentual am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30 %, bei Meldeversäumnissen 10 % des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II, also den Regelbedarf Alg II, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Dabei kann danach differenziert werden, wie stark die einzelnen Leistungsarten von der Leistungskürzung durch Sanktionierung betroffen sind.