Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, haben in diesen Tagen die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-Rom erhalten.
Anzeigepflichtig sind jedoch auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben. Diese werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de anzufordern. Die notwendige Software steht auch unter www.rehadat-elan.de zur Verfügung und kann dort einfach heruntergeladen werden. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke, ermöglicht die Abgabe in elektronischer Form und berechnet gleichzeitig die Höhe der Ausgleichsabgabe.
Eine Ausgleichsabgabe fällt dann an, wenn Arbeitsgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Für weitere Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Leipzig wenden. Ansprechpartner ist Frau Kloß www.arbeitsagentur.de.