Rückgang der Wochenarbeitszeit
Der langfristige Trend zu längeren Arbeitszeiten wurde 2010 unterbrochen. Die Wochenarbeitszeit, die hessische Betriebe mit ihren Vollzeitbeschäftigten vertraglich vereinbart haben, lag 2010 bei durchschnittlich 39,1 Stunden. Dies bedeutet gegenüber 2008 einen Rückgang um 24 Minuten. Insbesondere hat der Anteil der Betriebe, in denen weniger als 36 Stunden gearbeitet werden, zugenommen. Trotzdem gilt in einer Mehrheit der hessischen Betriebe eine Arbeitszeit von über 40 Stunden. Dies ist vor allem im Baugewerbe die Regel.
Teilzeitquote leicht angestiegen
Der Anteil der Betriebe, die Teilzeitkräfte beschäftigen, hat 2010 wieder zugenommen und liegt mit 73 Prozent in etwa auf dem hohen Niveau der Jahre 2006 bis 2008. Traditionell gilt der Öffentliche Dienst als Teilzeitdomäne. In knapp 90 Prozent seiner Betriebe arbeiten Teilzeitbeschäftigte. Im Baugewerbe geben dagegen nur 55 Prozent der Betriebe an, Teilzeitbeschäftigte zu haben. Fast die Hälfte der hessischen Baubetriebe setzt damit ausschließlich auf Vollzeitbeschäftigte.
Auch die Teilzeitquote, das heißt der Anteil der Teilzeitkräfte an den Gesamtbeschäftigten, ist mit fast 27 Prozent leicht angestiegen. Sie differiert allerdings stark zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen. Während im Verarbeitenden Gewerbe mit knapp zwölf Prozent nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der Beschäftigten auf Teilzeitbasis arbeitete, lag dieser Anteil bei den Sonstigen Dienstleistungen mit über 39 Prozent deutlich höher. Je größer ein Betrieb ist, umso geringer ist allerdings die Teilzeitquote. Während bei Kleinst- und Kleinbetrieben jeder Dritte in Teilzeit beschäftigt war, gilt das bei Großbetrieben nur für jeden Fünften.
Weniger Überstunden in Mittel- und Großbetrieben
Im Jahr 2009 wurden in 43 Prozent der hessischen Betriebe Überstunden geleistet, was den niedrigsten Wert der letzten Jahre darstellt. Während im Zeitraum von 2001 bis 2007 nur geringe Schwankungen zu beobachten waren, gab es 2009 in allen Betriebsgrößenklassen Rückgänge. Mit Abstand am deutlichsten fielen sie mit 15 Prozentpunkten bei den Mittel- und Großbetrieben aus. Überstunden werden vor allem in der Öffentlichen Verwaltung und im Baugewerbe geleistet.
Kompensiert werden die geleisteten Überstunden überwiegend durch Freizeitausgleich. 46 Prozent der Betriebe nutzen ausschließlich diese Variante. Weitere knapp 36 Prozent setzen auf eine Kombination von Bezahlung und Freizeitausgleich. Im Baugewerbe und in Kleinstbetrieben erhalten allerdings die meisten Beschäftigten eine Ausbezahlung der Mehrarbeit. Acht Prozent der Betriebe leisten jedoch gar keine Kompensation für die Mehrarbeit.
Samstagsarbeit eher üblich als Arbeitszeitkonten
Samstagarbeit ist für die Betriebe ein weiteres gängiges Arbeitszeitinstrument; mehrheitlich in den Branchen Handel, Reparatur und Sonstige Dienstleistungen. Aber auch der Bau und das Verarbeitende Gewerbe setzen bei Auftragsspitzen auf Samstagsarbeit.
Fast die Hälfte der befragten Betriebe gibt an, bei Bedarf samstags arbeiten zu lassen bzw. zu 40 Prozent ist Samstagsarbeit gar die Regel. Andere Maßnahmen wie Schicht- oder Sonntagsarbeit spielen generell nur eine geringe Rolle.
Arbeitszeitkonten werden von hessischen Betrieben erstaunlich selten eingesetzt. Drei Viertel aller hessischen Betriebe geben an, keine Regelung zu Arbeitszeitkonten getroffen zu haben und eine solche auch nicht zu planen. Am ehesten finden sich Arbeitszeitkonten bei Großbetrieben und in der Öffentlichen Verwaltung. Auszugleichen sind Arbeitszeitdifferenzen relativ zeitnah, meist innerhalb eines Jahres.
Hintergrundinformation
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) lässt seit 1993 jährlich Betriebe im Rahmen des IAB-Betriebspanels durch TNS Infratest Sozialforschung befragen. Die Auswertung für Hessen erfolgt durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur. Finanziert werden die hessischen Zusatzauswertungen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Europäischen Sozialfonds.