Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (CD-ROM) für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt.
Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der Agentur für Arbeit Offenburg zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März - eine Fristverlängerung ist nicht möglich - nachholen. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit.
Informationen zum Anzeigeverfahren erhalten Interessierte über die Hotline unter 0721 - 82 37 066 täglich von 7.30 bis 10 Uhr.