Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 172378

Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg, Deutschland http://www.arbeitsagentur.de
Ansprechpartner:in Herr Andreas Hayn +49 371 5672037
Logo der Firma Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit

Urlaub für Arbeitslose - nur mit vorheriger Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. der ARGE

Ortsabwesenheit unter Telefonnummer 01801 555 111* anzeigen

(lifePR) (Chemnitz, )
Die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Viele bereiten ihren Sommerurlaub vor. Aber gilt die Auszeit vom Alltag auch für Arbeitslose? Die Agentur für Arbeit Chemnitz informiert über die aktuellen Voraussetzungen.

Urlaub ist möglich, auch wenn es keinen Anspruch darauf gibt. Nach den gesetzlichen Grundlagen müssen arbeitslose Menschen für die Agentur für Arbeit erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können. Dies ist der Grundsatz. Dennoch stimmt die Agentur für Arbeit einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zu, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.

Beispiel: Durch die Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Weiterbildung verschieben. In jedem Fall ist es notwendig, zuvor bei der Agentur für Arbeit die Ortsabwesenheit zu beantragen und sich genehmigen zu lassen. So wie auch ein Arbeitnehmer seinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen muss. Dann ist eine Weiterzahlung der Leistungen für die kompletten drei Wochen gesichert.

Am einfachsten geht dies telefonisch unter 01801 555 111* oder persönlich. Ist im Kalenderjahr eine insgesamt länger als drei Wochen andauernde Ortsabwesenheit geplant, entfällt ab der vierten Woche die Leistungszahlung. Und sollte der "Urlaub" länger als sechs Wochen dauern, kann für die gesamte Zeit der Ortsabwesenheit kein Geld gezahlt werden. Danach muss ein neuer Arbeitslosengeldantrag gestellt werden. Wer ohne Zustimmung verreist oder seine Abwesenheit über drei Wochen hinaus verlängert, muss das bereits erhaltene Geld wieder zurückzahlen.

Für alle gilt: wer ohne Zustimmung der Agentur in Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit allen Kunden, sich frühzeitig um die erforderlichen Absprachen zu kümmern.

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger gelten vergleichbare Regelungen. Sie müssen jede Ortsabwesenheit - auch kurzfristige - zirka eine Woche vorher und damit rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen und die Zustimmung einholen. Zeigt ein Arbeitslosengeld II Empfänger seine Abwesenheit vom Wohnort nicht an, hat er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Informationen oder Formulare sind unter der Service-Rufnummer 01801 555 111* erhältlich.

(* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.