Ab dem Schuljahr 2019/20 können damit erstmals auch Schülerinnen und Schüler an Gymnasien durch das Potenzialanalyseverfahren und die anschließenden Werkstatttage von einer frühzeitigen, individuellen und praktischen Berufsorientierung profitieren.
Mit dem landesweit einheitlichen Potenzialanalyseverfahren „Profil AC Sachsen“ werden die Stärken und Interessen der jungen Menschen in der Klassenstufe 7 festgestellt. Auf dieser Grundlage können die Jugendlichen während der Werkstatttage, die in der Klassenstufe 8 stattfinden, realistische Vorstellungen von der Berufswelt entwickeln. Das hilft ihnen bei der anschließenden Wahl des Betriebspraktikums.
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka: „Mit der Initiative Bildungsketten wollen wir junge Menschen auf ihrem Weg von der Schule ins Berufsleben oder ins Studium zielgerichtet unterstützen. Potenzialanalysen als Teil der Berufsorientierung sollen frühzeitig und individuell dabei helfen, die Berufswahlkompetenz der Jugendlichen zu fördern. Sachsen weitet die Potenzialanalyse auch auf Gymnasien aus. Wir unterstützen den Freistaat mit insgesamt bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr aus dem Berufsorientierungsprogramm.“
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: „Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für viele eine große Herausforderung. Ich begrüße es sehr, dass Sachsen, die BA und der Bund künftig bewährte Förderinstrumente verstärkt aufeinander abstimmen. Durch die Vereinbarung erhalten künftig auch Schülerinnen und Schüler an Gymnasien eine strukturierte Berufsorientierung. Alles mit dem Ziel, möglichst vielen jungen Menschen einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.“
„Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten wachsen, deshalb wird die individuelle Berufs- und Studienorientierung noch wichtiger. Wir wollen verstärkt die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien ansprechen, um ihnen duale Ausbildung und Studium als gleichwertige Alternativen nahezubringen. Uns geht es vor allem darum, einem Wechseln des Studiengangs oder Studienabbrüchen vorzubeugen“, so Kultusministerin Brunhild Kurth.
In der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit des Freistaates mit dem Bund beschrieben und außerdem sind alle Maßnahmen am Übergang Schule – Beruf in Sachsen erfasst – von der Berufs- und Studienorientierung, über die Beratung bis hin zur Ausbildungsförderung.
„Jeder Jugendliche soll und muss vom Beginn der beruflichen Orientierung bis zum Berufsabschluss eine hochwertige und individuelle Unterstützung erhalten – frühzeitig, dauerhaft und zuverlässig. Damit das gelingt, wurden alle Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene abgestimmt und gebündelt. Das hilft letztendlich auch den Unternehmen, ihre Fachkräfte von morgen zu sichern, weil Ausbildungsabbrüche vermieden werden“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen.
Die Bund-Land-Vereinbarung umfasst beispielsweise die Unterstützung durch die Berufsberatung, die Praxisberatung und die Berufseinstiegsbegleitung. Bestandteile sind aber auch Förderangebote wie die Einstiegsqualifizierung und ausbildungsbegleitende Hilfen. Der Berufswahlpass, die Jugendberufsagenturen und die sachsenweite Berufsorientierungsinitiative „SCHAU REIN! – Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ sind ebenso als wesentliche Inhalte in dieser Vereinbarung fixiert.
Mit der nun vorliegenden Bund-Land-Vereinbarung wird der Bildungskettenansatz „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ im Freistaat Sachsen weiter manifestiert und ausgebaut. Weitere Informationen unter www.bildung.sachsen.de/berufsorientierung.
Mehr Informationen zur Initiative Bildungsketten finden Sie unter www.bildungsketten.de und den vollständigen Text der Vereinbarung unter www.bildungsketten.de/vereinbarung-sachsen.