Auch der Kinderzuschlag steigt um bis zu 10 Euro auf dann maximal 170 Euro monatlich je Kind.
Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende unter gewissen Voraussetzungen für ihr unter 25 Jahre altes Kind erhalten. Dazu gehört z. B., dass dieses unverheiratet ist, in ihrem Haushalt lebt, sie für dieses Kind Kindergeld erhalten und weitere Anspruchsvoraussetzungen (wie z. B. Mindesteinkommensgrenze, Höchsteinkommensgrenze) erfüllt sind. Ein gesonderter Antrag ist nötig.
Zusammen mit der bereits durchgeführten Erhöhung des Wohngeldes und der ab Januar beschlossenen Erhöhung des Kinderzuschlages besteht für Familien mit geringem Einkommen damit eine größere Chance, künftig nicht mehr auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen zu sein.
Ein ausführliches Beratungsgespräch zum Thema Kinderzuschlag bieten die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit vor Ort an. Termine können unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4 5555 30 vereinbart werden. Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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