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Bundesagentur für Arbeit

ALG II-Bescheide sind korrekt

(lifePR) (Nürnberg, )
Aussagen darüber, die Bundesagentur für Arbeit (BA) hätte über eine Million fehlerhafter Bescheide erstellt, sind falsch. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld wird bei Empfängern von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes auf die laufenden Leistungen anzurechnen ist. Bei der vergangenen Kindergelderhöhung hatte die Bundesregierung eine Übergangsregelung beschlossen die es ermöglicht hat, auf eine Anrechnung bis Ende eines Bewilligungsabschnittes zu verzichten. Für die aktuelle Kindergelderhöhung gab es keine Übergangsregelung. Die BA ist verpflichtet, das geltende Recht korrekt umzusetzen.

Das Arbeitslosengeld II wird im Regelfall für sechs Monate berechnet und bewilligt. Es wird monatlich im Voraus gezahlt. Änderungen, die erst gegen Monatsende in der Grundsicherungsstelle bekannt werden, können deshalb immer erst nachträglich berücksichtigt werden. Da das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst am 30. Dezember 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, konnte die Erhöhung des Kindergeldes in vielen Fällen noch nicht bei der Januar-Zahlung verrechnet werden. Daher kam es in vielen Fällen zu Überzahlungen. Nach geltendem Recht muss der überzahlte Betrag durch die Betroffenen rückerstattet werden. "Die Überzahlung ist keinesfalls durch die Grundsicherungsstellen verschuldet. Aufgrund der sehr engen Zeitschiene im Gesetzgebungsverfahren war eine Überzahlung unumgänglich. Dafür bitten wir um Verständnis", so Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung. Die Frage, ob der Betroffene über den überzahlten Betrag schon verfügt hat, ist unerheblich. Die Grundsicherungsstellen hab en zwingend einen Bescheid zu erteilen.

Insgesamt erhalten rund 1,3 Millionen Bedarfsgemeinschaften Kindergeld.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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