"Die Klagen vor dem Sozialgericht konnten seit der Einrichtung des Ausschusses fast auf die Hälfte reduziert werden", freut sich der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Frank-Martin Neupärtl. "Arbeitslosengeld II-Empfänger haben so die Möglichkeit ihren Widerspruch nochmals vor einer neutralen Instanz vorzubringen und die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Wenn sich ein Einwand als berechtigt erweist, kann der Betroffene schneller zu seinem Recht kommen und die Gerichte müssen nicht unnötig eingeschaltet werden".
Aber auch die Abläufe im Jobcenter wurden angepasst. Geht ein Widerspruch bei der Behörde ein, wird bereits im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit dem Kunden geprüft, ob dem Widerspruch stattgegeben werden kann. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, wird der Widerspruchsausschuss einbezogen.
Jobcenter Geschäftsführer Hans-Gerhard Gatzweiler ist von dem bisher bundesweit nur an wenigen Standorten existierenden Modell überzeugt: "Wir nutzen damit die Möglichkeit vor Ort neue Ansätze auszuprobieren. Wir hören den Kunden zu und können mit dem Ausschuss eine weitere Instanz anbieten. Nur bei einem knappen Viertel der Verhandlungen musste ein Widerspruchsbescheid erlassen werden, weil keine einvernehmliche Lösung zu finden war", betonte Gatzweiler
Dass das Jobcenter Schwalm-Eder als gemeinsame Einrichtung des Landkreises und der Bundesagentur für Arbeit mit diesem ersten Modellprojekt für Hessen so schnell Erfolge verzeichnen kann, ist auch für Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen, zufriedenstellend:
"Wir brauchen solche neuen Wege. Ich bin überzeugt, dass wir, wenn es um die Belange von Arbeitslosengeld II-Empfängern geht, den Spielraum für lokale und innovative Lösungen nutzen müssen. Falls diese Lösungen dann bundesweit zum Erfolg führen, freue ich mich über die hessische Vorreiterrolle. Der Widerspruchsausschuss ist noch jung und muss sich 2012 noch weiter beweisen. Wenn diese Einrichtung dazu führt die Betroffenen zufriedener zu machen und gleichzeitig das Klageaufkommen und die dadurch entstehenden Kosten für die Allgemeinheit zu senken, sind wir auf dem richtigen Weg."
Hintergrundinformation
Der Widerspruchsausschuss des Jobcenters Schwalm-Eder besteht aus einem Juristen der kommunalen Verwaltung des Schwalm-Eder-Kreises sowie zwei Beisitzern, die durch den Kreistag bestimmt werden. Der Widerspruchsausschuss spricht lediglich Empfehlungen aus und fällt keine rechtsverbindlichen Entscheidungen. Nach dem Sozialgerichtsgesetz ist die Einrichtung eines Widerspruchausschusses nicht vorgesehen.