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Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsagentur bezahlt die Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit

Hochwasser 2013 - Regelungen zum Kurzarbeitergeld vereinfacht

(lifePR) (Chemnitz, )
Ab sofort bezahlen die Agenturen für Arbeit die Beiträge zur Sozialversicherung, wenn Firmen in Folge des Hochwassers kurzarbeiten lassen. Damit werden Unternehmen entlastet, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind.

Betriebe, die aufgrund von Hochwaserschäden Arbeitsausfälle erleiden, können bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen. Um betroffene Unternehmen zusätzlich zu entlasten, werden die Sozialversicherungsbeiträge für bis zu drei Monate in diesem Jahr in voller Höhe übernommen.

"Zum Teil haben Betriebe in vielen Teilen Sachsens mit den Folgen des Hochwassers zu kämpfen. Diesen Unternehmen stehen wir besonders jetzt, in dieser schwierigen Situation, mit unterschiedlichen Unterstützungsangeboten zur Seite. Daher freut mich für die betroffenen Firmen, dass durch die zusätzliche Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge eine weitere finanzielle Entlastung geschaffen wurde", sagte Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe über die kostenfreie Servicenummer an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur wenden.

"Bisher sind rund 1.000 Betriebe direkt vom Hochwasser betroffen und haben Kurzarbeit für fast 7.000 Beschäftigte angezeigt", so Cordt weiter.

Ob in diesen Firmen tatsächlich kurzgearbeitet wird und in welchem Umfang, das zeigt die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber in der Folge. Für diese Abrechnung haben Betriebe bis zu drei Monate Zeit.

"Es ist im Moment zu früh, um über die tatsächlichen Konsequenzen des Hochwassers auf die sächsische Wirtschaft zu sprechen. Fakt ist, Betriebe erhalten unsere Unterstützung. Mit der zusätzlichen Übernahme der SV-Beiträge bei Kurzarbeit ist ein weiterer Schritt zur Entlastung der hiesigen Wirtschaft getan", so Cordt abschließend.

Hochwasserhotline (Arbeitgeber): 0800 455 55 20

Hintergrund zur Kurzarbeit aufgrund Hochwasser:

Verursacht das Hochwasser unmittelbar Schäden im Betrieb und werden dadurch die betrieblichen Abläufe gestört, so stellt dies laut Gesetz ein unabwendbares Ereignis dar. Betroffene Betriebe können in diesem Fall schnell und unkompliziert bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen. Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Zusätzlich zum Kurzarbeitergeld erstattet die Arbeitsagentur den unmittelbar betroffenen Betrieben die Sozialversicherungsbeiträge auf das weggefallene Arbeitsentgelt, welche der Arbeitgeber im Normalfall selbst zu entrichten hat.

Ergänzend zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen. Arbeitnehmer, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem freiwillig bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. In diesem besonderen Fall ist es auch nicht zwingend notwendig, dass vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten ausgeglichen oder Urlaubstage genommen werden müssen, um die schwierige Lage des Unternehmens nicht zu verschlimmern.

Neben den unmittelbar von Hochwasserschäden betroffenen Betrieben können auch Unternehmen, die nur mittelbar, zum Beispiel wegen fehlendem Absatz an beschädigte Abnehmerbetriebe oder auch ausfallender Zulieferungen durch betroffene Betriebe, Kurzarbeitergeld erhalten. In diesem Fall wird für die entstandenen Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld erstattet.

Hintergrund zum Ablauf bei Kurzarbeit:

Die Zahlung von Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermeiden. Sobald ein Arbeitsausfall eintritt, müssen die Betriebe noch im laufenden Kalendermonat eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Der ausfüllbare Vordruck ist auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Formulare > Formulare für Unternehmen > Kurzarbeitergeld) verfügbar.

Nicht für alle Personen für die Kurzarbeit angezeigt wurde, erfolgt diese später auch tatsächlich. Das Ausmaß des Arbeitsausfalls pro Kopf ist aus den Anzeigen noch nicht erkennbar. Insoweit können die in den Anzeigen gemeldeten Zahlen über Personen zwar als potenzielle, nicht aber als unmittelbare "Zugänge in Kurzarbeit" interpretiert werden.

Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agenturen für Arbeit erfolgt anhand der Abrechnungslisten, die für jeden Kalendermonat mit Kurzarbeit innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung dieses Monats eingereicht werden müssen. Daraus ergibt sich, dass statistische Angaben zum tatsächlichen Bezug von Kurzarbeitergeld erst mit einer quartalsbezogenen zeitlichen Verzögerung von 3 Monaten vorliegen.

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