Arbeitslosengeld II-Beziehern, denen die Leistungen über den 30. Juni 2008 hinaus bewilligt wurden, wird demnächst unaufgefordert ein entsprechender Änderungsbescheid zugesandt. Der zentrale Versand der Änderungsbescheide wird jedoch wegen des Umfanges voraussichtlich erst Ende Juni 2008 abgeschlossen sein.
Diese Änderungsbescheide sind generell mit dem 17. bzw. 18. Mai 2008 datiert. Das führt jedoch nicht zu einer Verkürzung der Widerspruchs- oder Klagefrist, da für die Ermittlung dieser Frist nicht das Datum des Bescheides, sondern das Datum der Zustellung maßgebend ist.