Arbeitnehmer, die zusätzlich Leistungen der Grundsicherung beziehen, arbeiten in der Regel zu regulären Stundenlöhnen. Darauf weist das Vorstandsmitglied der BA Heinrich Alt hin. "Aufstockende Leistungen werden gezahlt, wenn das Einkommen nicht zur Existenzsicherung reicht", sagte Alt, "die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein. Zum Beispiel kann das bei Selbständigkeit, Teilzeitarbeit, bei Familien mit Kindern oder in Städten mit hohen Mieten der Fall sein, auch wenn der Stundenlohn völlig in Ordnung ist."
Die Zahlen zeigen die differenzierte Lage der "Aufstocker": Unter den rund 1,3 Millionen Menschen sind rund 350.000 Paare mit Kindern, knapp über 200.000 sind Alleinerziehende mit Kindern. Bei diesen Fällen kann man davon ausgehen, dass die aufstockenden Leistungen zumeist wegen der Kinder, oftmals verbunden mit Teilzeit, notwendig sind.
Ein Blick auf die Einkommen der "Aufstocker": Rund 230.000 verdienen zwischen 450 und 850 Euro im Monat, rund 170.000 zwischen 850 und 1.200 Euro im Monat - dabei dürfte es sich überwiegend um Teilzeitkräfte handeln. Knapp 150.000 verdienen über 1.200 Euro. Rund 650.000 Menschen, die aufstockende Leistungen beziehen, sind in Mini-Jobs (maximal 450 Euro pro Monat bei maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche).
Es gibt aus Sicht der BA keinen Beleg dafür, dass Migrantinnen und Migranten mit aufstockenden Leistungen generell als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Die weitaus überwiegende Zahl der Bulgaren und Rumänen arbeiten in Deutschland ohne aufstockende Leistungen.