Eine große Herausforderung für Betriebe ist die Ausbildung Jugendlicher mit einer Lernbeeinträchtigung beziehungsweise mit einer sozialen Benachteiligung. Oft ist ein hohes Engagement der Unternehmen notwendig, um bestehende Defizite zu überwinden und auszugleichen. Genau hier setzt die Bundesagentur für Arbeit an. Betriebe, die Jugendlichen mit erhöhtem Hilfebedarf eine Chance geben, werden mit den damit verbundenen Risiken und dem erhöhten Aufwand nicht allein gelassen.
Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) kann die Bundesagentur für Arbeit unterstützen. Diese Leistung beinhaltet die Förderung von Stützunterricht zum Erlernen von Fachtheorie, Fachpraxis und dem Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie sozialpädagogische Begleitung. Für Jugendliche, die besonderer Hilfen bedürfen, wird die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in einen anerkannten Ausbildungsberuf oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung dadurch vielfach erst ermöglicht. Dieser Stützunterricht kostet dem Betrieb und dem Bewerber keinen Cent!
Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung am Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen.
Die Förderung der Jugendlichen mit abH erfolgt durch Stützunterricht (Nachhilfeunterricht) sowie sozialpädagogische Betreuung und ist sozusagen ein Training für den Job!
Arbeitgeber, die Ausbildungsdefizite bei ihren Auszubildenden erkennen, können mit diesen über eine mögliche Nachhilfe sprechen und sollten ihnen zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Berufsberatung in der örtlichen Arbeitsagentur bzw. Jobcenter raten.
In einem persönlichen Gespräch zwischen dem Auszubildenden und dem Berufsberater wird geklärt, welche Hilfen notwendig sind und durch welchen Bildungsträger der Stützunterricht durchgeführt wird. Der beauftragte Bildungsträger arbeitet dabei eng mit den Ausbildern, Berufsschullehrern und dem Elternhaus zusammen.
Diese individuelle Betreuung dauert drei bis acht Stunden pro Woche und findet außerhalb der Arbeits- oder Schulzeit statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich!
Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit. Den Antrag beim Berufsberater auf abH muss der Azubi stellen. Deshalb sollten auch die Eltern, Lehrer oder Ausbilder im Falle von Ausbildungsproblemen den Impuls geben, sich beim Berufsberater über die abH-Förderung zu informieren.
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