Richtig ist, dass die BA im Frühjahr dieses Jahres eine Reihe von ARGE-Verträgen mit den Kommunen vorsorglich gekündigt hatte. Die Kündigung musste erfolgen, weil diese Kommunen nicht bereit waren, einen angemessenen Anteil an den Verwaltungskosten zu tragen. Trotzdem hat die BA weiter mit den Kommunen verhandelt. In den meisten Fällen wurde die Kündigung zwischenzeitlich zurück genommen. In den Fällen, in denen mit den Kommunen bis zum Jahresende allerdings keine Übereinkunft erzielt wird, müssen bereits jetzt organisatorische Vorbereitungen getroffen werden.
Der „Tagesspiegel“ hatte fälschlicherweise berichtet, dass sich die BA offenbar bereits auf ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Arbeitsagentur und Kommune vorbereite.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.