Die Bundesagentur hatte im Jahr 2007 ein so genanntes AT-Konzept eingeführt, mit dem eine außertarifliche Bezahlung von Führungskräften geregelt wurde. Darin sind unter anderem leistungsabhängige Gehaltsbestandteile vorgesehen. Dieses Konzept wurde bei einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH) in Teilen kritisiert und am vergangenen Mittwoch in einer Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages behandelt.
"Mit der geäußerten Kritik gehen wir als Vorstand natürlich sorgfältig um", sagt Weise, "aber ohne eine leistungsgerechte Bezahlung von Führungskräften wären die Reformerfolge der BA undenkbar gewesen. Wir haben die Beitragszahler entlastet und mitgeholfen, die Krise zu meistern. Diese Erfolge sind ohne Änderungen im Führungsverhalten nicht zu bekommen."
Die BA wehrt sich insbesondere gegen den Eindruck, es werde systematisch und in großem Umfang gegen Recht verstoßen. Die Fakten sehen anders aus: Die BA hat insgesamt rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter rund 4.500 Führungskräfte und darunter wiederum rund 465 obere Führungskräfte. 250 dieser Mitarbeitenden haben so genannte AT-Verträge, von denen 38 vom BRH beanstandet wurden. Insgesamt kritisiert der BRH überhöhte Gehälter in Höhe von 400.000 Euro pro Jahr - bei einer Gesamt-Lohnsumme der BA von fast 5,4 Milliarden Euro.
"Es gibt gerade einmal drei Personen in der BA neben dem Vorstand, die mehr als 130.000 Euro brutto im Jahr verdienen", sagt Weise und fügt hinzu: "Natürlich ist das viel Geld. Aber wir konnten drei Experten aus der Wirtschaft für wichtige Aufgaben gewinnen, deren marktübliche Gehälter sonst deutlich höher sind."
Auch der Vorwurf, der Vorstand der BA habe Ministerien oder Aufsichtsgremien nicht ausreichend informiert, ist aus Sicht der BA nicht nachvollziehbar Die BA hat im Zuge der Gesetze für eine Modernisierung des Arbeitsmarktes Autonomie in Personalangelegenheiten erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde das AT-Konzept geschaffen und eingeführt.
"In der Sache ist das AT-Konzept notwendig und richtig", betont der Gesamtvorstand: "Wir brauchten diese Flexibilität und Verknüpfung von individueller Leistung mit Bezahlung, um die Reform managen zu können. Dafür haben wir - wie bei vielen anderen Reformelementen - rechtliches Neuland betreten. Wir haben Verständnis dafür, dass eine solche Weiterentwicklung in einer traditionellen Betrachtung des öffentlichen Dienstes zu Irritationen führt. Aber es ging darum, ein Jahrzehnte altes System zu überwinden und zukunftstauglich zu machen."
Vorstandsmitglied Raimund Becker weist darauf hin, dass es in einzelnen Fragen noch Klärungsbedarf gebe: "Es ist eine komplexe juristische Materie, bei der man durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen kommen kann." Derzeit arbeitet die BA gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales an einer Weiterentwicklung des AT-Konzepts, das richtungsweisend für den öffentlichen Dienst sein kann.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.