Das heißt, bleibt die Mietzahlung auch bei abgeschlossener Abtrittserklärung seitens des Leistungsempfängers aus, wenden sich die Vermieter bitte an den entsprechenden Mieter und nicht an die Arbeitsgemeinschaft Leipzig. Bei Mietüberweisungen direkt an den Vermieter übernimmt die ARGE Leipzig lediglich eine Dienstleistungsfunktion. Eine vorherige Ankündigung über die Einstellung der Leistungen an den Vermieter ergeht nicht.
Die Einstellung von Leistungen wie den Kosten für die Unterkunft geschieht nur bei wichtigen Gründen und erfolgt gegenüber dem Arbeitslosengeld II - Empfänger (ALG II) nicht ohne Ankündigung.
Für das Ausblieben der Mietzahlung an den Vermieter gibt es unterschiedlichste Gründe. Schlussfolgerungen bezüglich des Verhaltens des Mieters können daraus nicht gezogen werden So kann es bei Meldeverstößen, Ablehnungen von Arbeits- und Qualifizierungsangeboten ohne wichtigen Grund, Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung oder Beenden der Hilfebedürftigkeit, beispielsweise wegen der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, Eheschließung oder Rentenbezug kommen.
Im Vorfeld geht den Kunden ein Anhörungsbogen zu und sie bekommen die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt der eine Leistungskürzung zur Folge haben könnte zu äußern.
Hinweis für den/die Leistungsempfänger/-in:
Sollten Mietschulden entstanden sein - kann die Übernahme dieser beim Sozialamt in Form eines Darlehens beantragt werden. Für die Übernahme von Mietschulden hat die Arbeitsgemeinschaft Leipzig keine Handhabe.