Die Bestellung kann schriftlich, telefonisch oder auch online erfolgen. Die Vordrucke schickt die Arbeitsagentur zu. Daneben kann man die Vordrucke auch persönlich bei jeder Agentur für Arbeit abholen.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit generell keine Antragsformulare für Berufsausbildungsbeihilfe im Internet zum Download zur Verfügung. Die von Dritten eingestellten Anträge sind oft veraltet und finden bei den Agenturen für Arbeit keine Anerkennung. Um die erforderlichen aktuellen Vordrucke zu erhalten, sollten sich Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchten, immer an ihre Agentur für Arbeit wenden.
www.arbeitsagentur.de