Für Menschen, die sich am 24. Dezember 2010 erstmals oder erneut aus leistungsrechtli-chen Gründen melden müssen, entstehen daraus keine Nachteile, wenn sie sich am 27. Dezember 2010 melden. Für den 31. Dezember 2010 gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 3. Januar 2011 nachgeholt wird.
Gerade zum Jahreswechsel steigt die Arbeitslosigkeit erfahrungsgemäß an und es müssen sich viele Betroffene bei der Arbeitsagentur melden. "Aus diesem Grund empfehle ich, die Arbeitslosmeldung nicht auf die letzte Minute zu legen", so der Sprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner. "Kommen Sie bitte nicht erst am letzten Tag vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Damit vermeiden Sie auch längere Wartezeiten."
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