Was bedeutet eigentlich geringfügige Beschäftigung?
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem solchen Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Gibt es Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse, der Rentenversicherung?
Was hat sich ab 2013 geändert?
Jürgen Fischer von der AOK Südlicher Oberrhein wird auf diese und andere Fragen eingehen und umfassend auch zu den Neuerungen informieren. Interessierte Frauen sind zu der Informationsveranstaltung herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich