Die Prüfung erfolgt zum einen maschinell und zum anderen manuell. Hierbei wird geprüft, ob die Stellenangebote den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen und zusätzlich inhaltlich konsistent sind.
Rechtswidrige sowie nicht den Nutzungsbedingungen der JOBBÖRSE entsprechend eingestellte Angebote werden schnellstmöglich von der BA entfernt. Allerdings besteht nur dann eine Handhabe, wenn im Angebot offensichtlich gegen gesetzliche Regelungen wie z.B. den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen wird. In den vergangenen Tagen wurden neun solcher Stellenangebote von der BA aus der Jobbörse geprüft und gelöscht.
Angebote, in denen als Tätigkeitsbeschreibung die Neukundengewinnung am Telefon angegeben ist, sind nicht rechtswidrig und können von der BA deshalb nicht ohne weiteres aus der Jobbörse gelöscht werden. Sobald zu diesem Thema neue gesetzliche Regelungen bestehen, wird die BA auch hier sofort im Rahmen ihrer Qualitätssicherung alle Stellenangebote in diesem Bereich prüfen und unseriöse Angebote umgehend entfernen.
Es ist nicht richtig, dass die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsuchenden bewusst Stellenangebote unterbreitet, die ungesetzlich sind - und es werden auch keine Sanktionen verhängt, wenn Arbeitsuchende solche irrtümlich unterbreiteten Vermittlungsvorschläge ablehnen. Bisher ist kein solcher Fall bekannt, in dem eine Sperrzeit verhängt wurde. Entsprechende Vorwürfe, die heute von Renate Künast, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen in der Saarbrücker Zeitung erhoben wurden, sind unzutreffend. Ebenso hat die BA keine "Mitschuld bei Datenklau", wie es eine Vorabmeldung der Zeitung suggeriert. Im Rahmen der Nutzungsbedingungen der Jobbörse erklären alle Arbeitgeber, dass ihre Stellenangebote nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Trotzdem nutzen einige betrügerische Firmen die Plattform missbräuchlich. Die BA verfolgt dies intensiv.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.