Die Mitarbeiter des TBD sind überwiegend präventiv tätig. In den meisten Fällen kann ein Mensch mit Behinderung die gleiche Leistung am Arbeitsplatz erbringen wie sein Kollege ohne Behinderung, wenn sein Arbeitsplatz entsprechend umgebaut und gestaltet wird. Dies ist oft schon mit relativ einfachen Hilfsmitteln möglich."
Wie können Sie als Arbeitgeber den Service des TBD nutzen?
Wenn Sie z.B.
- einen neuen Arbeitsplatz für einen behinderten Menschen schaffen wollen, oder
- einen bestehenden Arbeitsplatz so gestalten möchten, damit ein behinderter Mensch dort beschäftigt werden kann, oder
- für einen beeinträchtigten Mitarbeiter neue Ansatzmöglichkeiten suchen und dabei
- eine weitestgehende Kompensation der gesundheitlichen Einschränkungen durch Einsatz technischer Hilfsmittel sowie
- kostenneutrale Lösungsvorschläge erwarten, dann können Sie sich an Ihre Arbeitsagentur wenden. Der TBD wird umgehend mit Ihnen Verbindung aufnehmen.
Mit ihrer beruflichen und schulischen Qualifikation sowie ihren Kenntnissen beim gezielten Einsatz technischer Hilfsmittel bieten die im TBD tätigen Ingenieure eine
- umfassende Beratung über die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen im konkreten Einzelfall,
- bei Bedarf auch allgemeine Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten und ggf. auch Fördermöglichkeiten,
- Erarbeitung individueller, passgenauer Lösungen für Ihren speziellen Fall unter Berücksichtigung von arbeitswissenschaftlichen und insbesondere ergonomischen Anforderungen sowie arbeitssicherheitstechnischer Aspekte.
Ein weiteres Aufgabenfeld des TBD ist die Bewältigung des Arbeitsweges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Liegen Mobilitätseinschränkungen vor, bei denen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, berät der TBD über geeignete Maßnahmen. Dies kann der Umbau eines vorhandenen oder die Neubeschaffung eines geeigneten Kraftfahrzeuges einschließlich der erforderlichen technischen Umbauten sein. Im Rahmen dieser Beratung werden sowohl der Zugang von der Wohnungstür bis zum Fahrzeug, als auch der Weg vom Fahrzeug zum Arbeitsplatz begutachtet.
Von den Ingenieuren des TBD wird ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium, z.B. der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Fertigungs- oder Verfahrenstechnik, sowie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung als Ingenieur verlangt. Daneben sind Kenntnisse im Arbeitsstudium und der Betriebsorganisation unabdingbar. Einige der Technischen Berater/innen haben ferner eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein Zweitstudium absolviert (häufig Wirtschaftsingenieurwesen).