"Damit haben auch Schüler aus Familien im ALG II Bezug die Möglichkeit, sich das Taschengeld in den Ferien etwas aufzubessern. Außerdem können die jungen Leute so die Arbeitswelt kennenlernen und eine erste Orientierung für die eigene Berufswahl finden", wirbt Dr. Simone Simon, Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig, für Ferienjobs.
Von der Regelung profitieren Jugendliche, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und kein eigenes Einkommen, zum Beispiel in Form einer Ausbildungsvergütung, erhalten.
Für Jugendliche, die in den letzten Ferien nach Abschluss der Schule einem Ferienjob nachgehen und danach keine berufsbildende Schule, sondern ein Studium, eine betriebliche Ausbildung oder einen regulären Job aufnehmen, gilt diese Regel nicht.