Auch die Arbeitgeber haben seit Januar 2014 die Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Der hierfür angebotene Basisdienst "BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen" ist bereits in zahlreichen Programmen der Arbeitgeber zur Lohnabrechnung integriert. Zudem bietet die Firma ITSG über die kostenlose Software sv.net diesen eService an. Viele Arbeitgeber nutzen bereits diesen Weg und ersparen sich dadurch nicht unerheblichen manuellen Aufwand.
Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat die Vorteile des BEA-Verfahrens für Arbeitgeber untersucht. Mit dem BEA-Verfahren können Arbeitgeber Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit melden. Dabei sparen sie Zeit und Geld. DESTATIS hat festgestellt, dass Arbeitgeber je Arbeitsbescheinigung mindestens 7,10 Euro gegenüber der Papierform sparen, bei der Nebeneinkommensbescheinigung sogar 10,38 Euro. Das entspricht 60 bzw. 76 Prozent des Bürokratieaufwandes. In Arbeitszeit ausgedrückt bedeutet dies eine Verminderung von 17,5 auf 7,7 Minuten bzw. von 12,5 auf 5 Minuten. Der komplette Bericht steht im Internet Bericht Destatis
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