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Familienkasse Sachsen richtet Hotline zur Leistung "Kinderzuschlag" ein

(lifePR) (Nürnberg, )
Obwohl es für geringverdienende Familien den Kinderzuschlag ergänzend zum Kindergeld schon seit 2005 gibt, sind die Leistung und die Voraussetzungen für den Bezug bei Familien offenbar noch zu wenig bekannt.

Das möchte die Familienkasse Sachsen jetzt ändern.

„Mit dem Kinderzuschlag soll die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien mit geringem Einkommen gestärkt werden. Um über mögliche Ansprüche informieren zu können, haben wir für ganz Sachsen eine besondere Hotline eingerichtet. Hier erfahren Eltern, ob eine Antragstellung Aussicht auf Erfolg haben kann und was dafür benötigt wird", sagt Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen.

Die Hotline ist unter der Festnetznummer 0371 567 11 00 erreichbar.

Diese Nummer kann anrufen, wer in Sachsen wohnt, noch keinen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt hat und gern mehr Informationen zu dieser Leistung haben möchte. Bei Bedarf kann darüber hinaus auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden. Erreichbar ist dieser Anschluss Montag bis Donnerstag von 8 – 15 Uhr und Freitag von 8 – 12 Uhr.

Wer schon Kinderzuschlag beantragt hat oder bezieht, dem steht das Servicecenter der Familienkasse unter 0800 4 5555 30 in gewohnter Weise zur Verfügung, ebenso für Anliegen zum Kindergeld.

Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zahlen nicht nur Kindergeld aus, sondern können auch die Sozialleistung „Kinderzuschlag" ergänzend gewähren. Ein Anspruch auf diese Leistung kann bestehen, wenn Elternpaare oder Alleinerziehende zwar ihren eigenen Lebensunterhalt mit Einkommen bestreiten können, aber nicht den ihrer Kinder. Mit der Zahlung von Kinderzuschlag wird vermieden, dass Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragt werden muss. Zudem können Bezieher von Kinderzuschlag für ihre Kinder auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Der Kinderzuschlag ist zum 01.07.2016 um 20 Euro auf maximal 160 Euro monatlich pro Kind erhöht worden. Der Kinderzuschlag ist schriftlich bei der Familienkasse zu beantragen und kann grundsätzlich erst ab dem Monat der Beantragung gewährt werden. Bei der Berechnung der Leistung sind sowohl eine Mindest- als auch eine Höchsteinkommensgrenze zu beachten. Nur wer mit seinem Einkommen zwischen diesen beiden Werten liegt, für den kommt Kinderzuschlag in Betracht. Die Berechnung erfolgt dabei auf jeden Einzelfall bezogen und ist daher immer individuell. Die Experten der Familienkasse Sachsen stehen dafür gern mit ihrem Informations- und Beratungsangebot zur Verfügung.

Internet: www.familienkasse.de - „Kinderzuschlag"

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