Arbeitgeber, die nicht auf die Förderung verzichten wollen, sollten ihre Anträge deshalb möglichst schnell einreichen. Auf Unterstützung dürfen sie dann hoffen, wenn der frei gewordene Platz mit einem Arbeitslosen besetzt oder eine Auszubildende oder ein Auszubildender übernommen wird. Kleinstbetriebe können den frei gewordenen Platz auch mit einem neuen Auszubildenden besetzen.
Weitere Voraussetzungen: Die Altersteilzeit muss vor deren Beginn vereinbart werden und mindestens bis zum Übergang in die Rente laufen.
Arbeitnehmer, die über Altersteilzeit nachdenken, sollten sich im Vorfeld unbedingt beim Rentenversicherer über den möglichen Beginn und die Höhe ihrer Rente informieren, rät Christina Schlosser-Heck vom Arbeitgeberleistungsteam der Agentur für Arbeit Karlsruhe. "Sonst könnte es später wegen eventueller Abzüge eine böse Überraschung geben."
Arbeitgeber aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe, die Fragen zu Altersteilzeitgesetz und Förderbedingungen haben, können sich an die Agentur für Arbeit wenden: Telefon +49 (721) 823-2304.
Weitere Informationen gibt es im Internet:
www.arbeitsagentur.de ->Unternehmen ->Finanzielle Hilfen ->Beschäftigung
Älterer Zwischen Betrieben und Beschäftigten können aber weiterhin entsprechende Regelungen vereinbart werden - in vielen Branchen sind die Details mittlerweile in Tarifverträgen geregelt.