3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften werden planmäßig am 31. März zwei Überweisungen erhalten: Die Regelleistung für den Monat April und die Nachzahlung für den erhöhten Regelsatz für die Monate Januar bis einschließlich April. Die Nachzahlungen wurden von der laufenden Monatsüberweisung abgekoppelt, um die Vielzahl an Buchungsvorgängen technisch zu entzerren. Außerdem werden automatisch Änderungsbescheide versandt.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren kann es allerdings in einigen Fall-Konstellationen bei der Auszahlung der Nachzahlung zu Verzögerungen kommen, da die Berechnung und Umstellung wegen noch offener Fragen nicht automatisiert erfolgen konnte. Seit Jahresbeginn gab es in zahlreichen Einzelfällen leistungsrelevante Änderungen oder Anpassungen. So stehen Anhörungen aus (zum Beispiel zur Ermittlung von Einkommen und Vermögen) oder es konnte über Weiterbewilligungsanträge noch nicht entschieden werden, weil Unterlagen noch nicht vorliegen. In diesen Fällen wird die Auszahlung manuell durch die Jobcenter veranlasst und dadurch die Überweisung der Differenz zwischen alten und neuen Regelsätzen von Januar bis April zeitnah sichergestellt.
Ab dem Monat Mai wird der neue Regelsatz einschließlich der Unterkunftskosten wie gewohnt in einer Summe überwiesen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.