Die Insolvenzgeld-Umlage wird allein von den Arbeitgebern finanziert. Sie war für das Jahr 2010 angehoben worden, da infolge der Krise zahlreiche Insolvenzen erwartet wurden. Die Wirtschaft erholte sich aber schneller und es kam zum Überschuss, der wiederum zur Folge hat, dass die Insolvenzgeld-Umlage für das Jahr 2011 ausgesetzt wird. Wenn der Überschuss aber nun im Jahr 2010 für andere Zwecke verbraucht wird, müssen die Ausgaben in Folge von Insolvenzen im Jahr 2011 aus laufenden Beitragseinnahmen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Die Arbeitgeber würden also im Jahr 2011 die Insolvenzgeldausgaben über ihre Beiträge zur Arbeitsförderung zur Hälfte erneut zahlen. Und auch die Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen eine Leistung mit, die eigentlich nur von den Arbeitgebern zur Sicherung noch ausstehender Lohnforderungen zu tragen ist.
Der Verwaltungsrat der BA widerspricht der Begründung der Bundesregierung, der vorgesehene Übertrag sei "in Ermangelung einer Rechtsgrundlage" nicht möglich. Nach § 72 Bundeshaushaltsordnung ist eine Übertragung der Restmittel durch den Verwaltungsrat ins nächste Haushaltsjahr über den Haushaltsplan ausdrücklich möglich. Die Bundesregierung hat die dazu erforderliche Genehmigung auch zu erteilen. Die gesetzlich angeordnete Zweckbindung der Insolvenzgeldumlagemittel lässt kein Ermessen der Bundesregierung im Hinblick auf die Genehmigung zu. Der Verwaltungsrat hat daher den Vorstand beauftragt, notfalls gerichtlich gegen das Inkraftsetzen des Haushalts 2011 in einer anderen als der vom Verwaltungsrat festgestellten Form vorzugehen.
Durch die Auflage der Bundesregierung vermindern sich die Gesamteinnahmen des Haushalts 2011 auf 36,6 Milliarden EUR. Die Ausgabenseite des Haushalts der Bundesagentur ist von dem Streit völlig unberührt. So ist es der BA angesichts der günstigen Arbeitsmarktentwicklung möglich, präventive Ansätze zu verstärken und insbesondere durch Qualifizierung einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Die Mittel für die aktive Arbeitsförderung werden dazu weiter wirkungsorientiert eingesetzt. Insofern gilt als Grundsatz für den Haushalt 2011 Kontinuität in der Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau, die die Brücke schlägt vom Schwerpunkt Beschäftigungssicherung in der Krise hin zur Begleitung des Strukturwandels. Ziel der Bundesagentur bleibt es, durch Job-to-Job Aktivitäten Arbeitslosigkeit zu vermeiden, eintretende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und so den für 2011 erwarteten weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit zu beschleunigen. Die BA strebt dabe i an, auch Benachteiligten verstärkt Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen insgesamt 3,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem im Wesentlichen die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wie z.B. Maßnahmen zur Integration und Qualifizierung zusammengefasst sind. Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 14,5 Milliarden Euro veranschlagt.
Die geplanten Gesamtausgaben betragen 42,0 Milliarden Euro. Die Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben kann 2011 nicht mehr wie in den Jahren 2008 und 2009 durch Rücklagen der BA gedeckt werden. Würde man die Genehmigungsauflage der Bundesregierung berücksichtigen, wäre ein Defizit in Höhe von 5,4 Milliarden Euro und nicht von 4,3 Milliarden Euro wie in dem durch den Verwaltungsrat erneut festgestellten Haushaltsplan über eine Darlehensaufnahme beim Bund auszugleichen. Dieses Darlehen muss in den Folgejahren aus dem Beitragsaufkommen zurückgezahlt werden. Nur in 2010 deckt der Bund den Fehlbetrag durch einen Zuschuss ab.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.