Auch Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter versäumen oder absagen, müssen keine leistungsrechtlichen Nachteile befürchten.
Freiwillige Helfer für die Aufräumarbeiten erhalten weiter ihre Leistungen von der Arbeitsagentur.
Viele Betriebe sind von der aktuellen Hochwassersituation betroffen. Wenn die Beschäftigten aufgrund eingetretener Schäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Damit es nicht zu Entlassungen kommt, beraten die Arbeitsagenturen zu den Voraussetzungen und bewilligen schnell und unkompliziert.
Alle Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter nicht wahrnehmen können, müssen keine finanziellen Nachteile befürchten - ein wichtiger Grund liegt vor und wird zuerkannt. Dies gilt auch für die freiwilligen Helfer, die nachweislich beim Hochwasserschutz mitwirken.
Der Betrieb der sächsischen Arbeitsagenturen ist aktuell durch das Hochwasser zum Teil beeinträchtigt. Die Dienststellen in Flöha und Döbeln, der Agentur für Arbeit Hainichen, sind bis auf weiteres geschlossen. Auch die Geschäftstelle Grimma (Agentur für Arbeit Oschatz) ist derzeit wegen Hochwasserschäden nicht geöffnet.
Alle Kunden können sich über das Service Center zu den Öffnungszeiten und der Dienstbereitschaft Ihrer Agentur für Arbeit informieren. Auch Arbeitgeber erhalten über diese Hotline ihren direkten Ansprechpartner, der bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes mit Rat und Tat zur Seite steht.
Von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sind die Service Center der Agentur für Arbeit unter folgenden Rufnummern kostenfrei erreichbar:
Arbeitnehmer/Arbeitsuchende 0800 4 5555 00
Arbeitgeber 0800 4 5555 20