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IAB-Betriebspanel: Arbeitszeitregelungen und Gesundheitsschutz in hessischen Betrieben

(lifePR) (Nürnberg, )
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- Nutzung von Arbeitszeitkonten rückläufig
- Einsatz von Überstunden unverändert hoch
- Maßnahmen zum Gesundheitsschutz gewinnen etwas an Bedeutung


Arbeitszeitregelungen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sind betriebliche Instrumente, mit deren Hilfe sich Arbeitsbelastungen steuern und reduzieren lassen. Besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels können der Erhalt und die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten Wettbewerbsvorteile sichern. Die neue Auswertung des IAB-Betriebspanels 2012 zeigt allerdings, dass die hessischen Betriebe zwar etwas häufiger als früher, aber bislang noch nicht in großer Zahl auf diese Möglichkeiten zurückgreifen.

Nutzung von Arbeitszeitkonten rückläufig

Binnen zweier Jahre ist der Anteil der Betriebe, in denen Arbeitszeitkonten eingesetzt werden, deutlich zurückgegangen und liegt mit 27 Prozent nun wieder im Bereich der langjährigen Beobachtung. Nachdem über viele Jahre hinweg nur ein Viertel der hessischen Betriebe Arbeitszeitkonten nutzte, deren Ausgestaltung von Gleitzeit bis zu Jahresarbeitszeitvereinbarungen reichen kann, erhöhte sich ihre Zahl krisenbedingt 2010 auf über ein Drittel, um sich 2012 wieder zu relativieren. Lediglich in den Großbetrieben, die das Instrument der Arbeitszeitkonten verstärkt anwenden, war kein Rückgang gegenüber 2010 festzustellen. In allen anderen Betriebsgrößenklassen ist eine verminderte Nutzung von Arbeitszeitkonten zu beobachten, vor allem in den Kleinbetrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten, die noch vor zwei Jahren die höchsten Zuwächse vorweisen konnten.

Angesparte Zeitguthaben sind in der Regel innerhalb eines Jahres auszugleichen. Langzeitkonten, die ein Ansammeln von Zeitguthaben über mehrere Jahre hinweg ermöglichen, sind kaum vorhanden. Ein Trend zu mehr Flexibilisierung der individuellen Arbeitszeiten ist damit nicht festzustellen.

Einsatz von Überstunden unverändert hoch

Der Anteil der Betriebe in denen Überstunden geleistet werden, ist 2012 in etwa konstant geblieben. Besonders hoch ist der Anteil im Baugewerbe.

Je größer ein Betrieb ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Beschäftigten Überstunden leisten. So setzten auch in Hessen über 90 Prozent der Großbetriebe, aber nur rund ein Drittel der Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten, Überstunden ein. Bei der Überstundenkompensation setzen die hessischen Betriebe verstärkt auf die Kombination von Bezahlung und Freizeitausgleich, die von 46 Prozent der Betriebe präferiert wird. Somit ist diese flexible Mischung beider Kompensationsformen nicht nur die meist genutzte Form, auch ihre Verbreitung hat in den letzten fünf Jahren um etwa 15 Prozentpunkte zugenommen.

Da Überstunden mit höheren Arbeitsbelastungen der Beschäftigten einhergehen und mittelfristig erhöhte Ausfallrisiken mit sich bringen können, ist ihr dauerhafter Einsatz nicht unproblematisch. 46 Prozent aller hessischen Betriebe gaben bei der Befragung an, Überstunden eingesetzt zu haben. Damit hat sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung ergeben. Allerdings ist einschränkend anzumerken, dass die Zahl der geleisteten Überstunden nicht abgefragt wird.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz gewinnen etwas an Bedeutung

Jeder vierte Betrieb in Hessen setzte 2012 Maßnahmen zum Schutz oder zur Förderung der Gesundheit ein oder finanzierte sie. 2004 waren dies noch lediglich 17 Prozent der Betriebe. Damit hat der Gesundheitsschutz in den Betrieben zumindest etwas an Bedeutung gewonnen.

Am häufigsten kamen Mitarbeiterbefragungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Krankenstandanalysen mit jeweils rund acht Prozent zum Einsatz. Schulungen und Beratungsangebote sowie innerbetriebliche Aktivitäten (zum Beispiel aktive Pausengestaltung, Betriebssport oder Gesundheitstage) sind ebenfalls noch vergleichsweise häufig anzutreffen. Finanzielle Unterstützungen außerbetrieblicher Angebote oder Kooperationen mit Krankenkassen spielen hingegen kaum eine Rolle.

Die Befragung zeigt aber auch, dass die Betriebe durchaus handeln können, wenn die Umstände es erfordern: In Betrieben, die mit zurückgehenden Beschäftigtenzahlen oder anderen Personalproblemen wie Überalterung, einem hohen Krankenstand oder Personalmangel rechnen, finden sich deutlich häufiger Maßnahmen zum Gesundheitsschutz als im Durchschnitt aller hessischen Betriebe. Dies legt den Schluss nahe, dass der demografische Faktor allein, für die Mehrheit der Betriebe noch keinen ausreichend hohen Stellenwert hat, um deshalb einen präventiven Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu leisten.

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Bundesagentur für Arbeit

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) lässt seit 1993 jährlich Betriebe im Rahmen des IAB-Betriebspanels durch TNS Infratest Sozialforschung befragen. Der vorliegende Report liefert auf Basis des IAB-Betriebspanels Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von knapp 1.000 hessischen Betrieben im Sommer 2012. Die Auswertung für Hessen erfolgt durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur. Finanziert werden die hessischen Zusatzauswertungen durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit sowie durch den Europäischen Sozialfonds nunmehr seit über 10 Jahren, um auch längerfristige Entwicklungen im betrieblichen Verhalten aufzeigen zu können.

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