Die Grenzen der Landkreise und Städte sollen zukünftig bundesweit im Zuschnitt der Agenturen für Arbeit beachtet werden. Bisher sind die Bezirke der Agenturen und die Landkreisgrenzen nicht immer deckungsgleich, zum Teil gibt es erhebliche Abweichungen. Nach derzeitigem Planungsstand soll es künftig 156 Agenturen für Arbeit in Deutschland geben. Diese Zahl kann sich im Verlauf der weiteren Beratungen noch leicht ändern. Einige kleinere Agenturen werden voraussichtlich organisatorisch mit benachbarten Agenturen zusammengeschlossen. Die BA bleibt aber wie bisher in der Fläche und nah beim Bürger.
Details dazu kann die BA erst nach weiteren Beratungen in den Gremien und entsprechenden Beschlüssen nennen. Abstimmungen mit den Landesregierungen und den Beteiligten vor Ort werden nun in die Wege geleitet.
"Mit der neuen Struktur haben Bürgermeister und Landräte zukünftig jeweils einen Ansprechpartner für ihren Arbeitsmarkt, auf den wir unser gemeinsames Handeln ausrichten", sagte Frank-J. Weise, Vorsitzender des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. "Dadurch können wir unser Engagement im Interesse unserer Kunden noch besser bündeln."
Die Organisationsreform soll im Januar 2012 beginnen und dann schrittweise umgesetzt werden.
Neben dem Neuzuschnitt der Agenturbezirke sollen sachbearbeitende Aufgaben ohne Kundenkontakt künftig gebündelt werden. Das bedeutet: In den Arbeitsagenturen werden spezialisierte Teams gebildet, die bestimmte Aufgaben für benachbarte Arbeitsagenturen mit erledigen. So kann ein hoher Qualitätsstandard gesichert werden und nicht in jeder Agentur müssen alle Aufgaben aus dem gesamten Leistungsspektrum der BA abgedeckt werden.