"Inzwischen liegen uns die ersten Ergebnisse zur tatsächlichen Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes für Ende Dezember 2008 vor. Danach betrug der Arbeitsausfall bei knapp der Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer etwa ein Viertel der Arbeitszeit", so Agenturchefin Konstantine Duscha.
Hintergrund zur Statistik:
Die Zahlung von (konjunkturellem) Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermieden werden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren.
Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der Arbeitslosigkeit ermitteln.
Neben der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen: die Saison- und die Transferkurzarbeit. Diese sind bei der vorliegenden Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.