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Initiative Inklusion - ergänzende Maßnahmen der Berufsorientierung für schwerbehinderte Schüler

Bis zu 1.400 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden künftig zusätzlich beraten und während des Übergangs aus der Schule in den Ausbildungsmarkt unterstützt

(lifePR) (Nürnberg, )
"Aus Mitteln der Initiative Inklusion unterstützen wir mit insgesamt 1,2 Millionen Euro Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und möchten damit einen Beitrag leisten, den "Automatismus" beim Übergang von der Förderschule in die Werkstatt für behinderte Menschen zu durchbrechen. Denn alle Menschen haben das Recht auf eine ihren Potenzialen entsprechende Teilhabe am Arbeitsleben nach Möglichkeit außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen", so Sozialministerin Christine Clauß.

Damit die schwerbehinderten Schüler bessere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt haben, vereinbarten die Partner der Allianz Arbeit + Behinderung ergänzende Maßnahmen der Berufsorientierung.

"Für junge Menschen ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt eine grundlegende Entscheidung für den weiteren Lebensweg. Deshalb ist es von besonderem Interesse, dass die Schülerinnen und Schüler einen Beruf wählen, der zu ihnen passt. Durch eine zusätzliche und individuelle Berufsorientierung werden die Jugendlichen - entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten - bei dem Übergang von der Schule in das Berufsleben unterstützt", erklärt Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.

Die Berufsorientierung wird für schwerbehinderte Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung künftig verbessert. So unterstützen ab Ende April die Integrationsfachdienste diese Schüler.

Ergänzend zu den schulischen Angeboten und den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit werden die Schüler zum Beispiel durch folgende Maßnahmen unterstützt:

- Potenzialanalyse (Erfassung der Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz)
- Praxistage sowie Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
- Begleitung und Unterstützung während des Übergangs in das Arbeitsleben
- Erschließung und Koordinierung von Förderleistungen
- Einzelberatung durch alle Beteiligten durch Schaffung persönlicher Unterstützerkreise

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, das Sächsische Staatsministerium für Kultus, die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunale Sozialverband Sachsen haben im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der Allianz Arbeit + Behinderung diese ergänzenden Maßnahmen der Berufsorientierung vereinbart.

Die Durchführung dieser ergänzenden Maßnahmen wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung dem Integrationsamt übertragen. Im Auftrag des Integrationsamtes werden die Integrationsfachdienste tätig.

"Ab Ende April werden persönliche Coachs der Integrationsämter den Kontakt mit den Schulen für geistig Behinderte aufnehmen und die nächsten Schritte abstimmen. Sie arbeiten mit den Beratungsfachkräften der Arbeitsagenturen zusammen. Denn die Berufsberatung, als erster Ansprechpartner zum Thema Berufswahl, wird zur Verbesserung der Ausbildungschancen dieser benachteiligten Jugendlichen zusätzlich ihr gesamtes Angebot zur Verfügung stellen", versichert Cordt.

Dazu gehören zum Beispiel persönliche Gespräche beim Berufsberater (auch in Begleitung mit den Eltern) zu den Stärken der jungen Menschen, zu den Möglichkeiten der Ausbildungsaufnahme und zu den bestehenden Fördermöglichkeiten.
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