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Initiative Inklusion - neue Ausbildungsplätze und neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen

(lifePR) (Nürnberg, )
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, der Kommunale Sozialverband Sachsen und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit haben im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der Allianz Arbeit + Behinderung eine Vereinbarung zu Umsetzung der Initiative Inklusion geschlossen: Für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze und neuer Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können Unternehmen mit bis zu 10 000 Euro je Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefördert werden.

Die Initiative Inklusion ergänzt die Förderung von Unternehmen nach dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm. Mit der ergänzenden Förderung sollen Anreize geschaffen werden, schwerbehinderte junge Menschen in Unternehmen auszubilden und ältere schwerbehinderte Menschen einzustellen. Neu ist ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz im Sinne der Initiative Inklusion dann, wenn dieser erstmals mit einem schwerbehinderten jungen Menschen oder einem älteren schwerbehinderten Menschen besetzt wird. Dabei kann es sich auch um bereits im Unternehmen bestehende Ausbildungs- oder Arbeitsplätze handeln. Eine Förderung kann auch dann erfolgen, wenn der Ausbildungs- oder Arbeitsplatz mit einem gleichgestellten behinderten Menschen besetzt wird. Dabei werden arbeitslose schwerbehinderte Frauen und schwerbehinderte Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung werden besonders berücksichtigt.

Insgesamt stehen in Sachsen 620 Tausend Euro für die Förderung neuer Ausbildungsplätze und 1,88 Millionen Euro für die Förderung neuer Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen bereit. Mit der Initiative Inklusion, die aus Mitteln des Ausgleichsfonds durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert wird, können bis zu 110 neue Ausbildungsplätze und bis zu 250 neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen gefördert werden.

Leistungen für neue Ausbildungsplätze:

Unter Berücksichtigung der Schwere der Behinderung werden neue Ausbildungsplätze in den ersten drei Ausbildungsjahren mit bis zu insgesamt 10.000 Euro gefördert. Die Leistungen aus dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm werden auf die Förderung angerechnet; die Prämie bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung in Höhe von 3.000 Euro wird weiterhin gezahlt.

Leistungen für neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen:

In Abhängigkeit der Betriebsgröße und der Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht können z. B. kleinere Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die einen älteren schwerbehinderten Menschen auf einen neuen Arbeitsplatz einstellen, im ersten Jahr der Beschäftigung mit bis zu 5.000 Euro, im zweiten und dritten Jahr mit jeweils bis zu 2.500 Euro gefördert werden. Leistungen aus dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm sind dabei auf die Förderung anzurechnen.

Zuständige Stellen:

Die Durchführung des Programms hat die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Anträge können für jeweils ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsjahr bei den örtlichen Agenturen für Arbeit gestellt werden.

"Mit der Initiative Inklusion ist es uns in Sachsen gelungen, die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter zu verbessern", so Sozialministerin Christine Clauß. "Gemeinsam mit unseren Partnern aus der Allianz Arbeit + Behinderung haben wir für unsere sächsischen Arbeitgeber einen Weg gefunden, die bewährte Unterstützung des Sächsischen Arbeitsmarktprogrammes mit der Initiative Inklusion zu koppeln." Sozialministerin Clauß ist davon überzeugt, dass durch die Initiative Inklusion in Sachsen mehr Menschen mit Behinderungen einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden werden: "Mit der Initiative Inklusion unterstützen wir mit insgesamt 2,5 Millionen Euro zugleich Menschen mit Behinderungen und unsere Unternehmen bei der Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte."

Weitere Informationen:
- Allianz Arbeit + Behinderung im Internet
http://www.soziales.sachsen.de/arbeit-plus-behinderung.html

- Sächsisches Arbeitsmarktprogramm / SAP
http://www.soziales.sachsen.de/download/Soziales/Bekanntmachung_SAP_Arbeitsmarktprogramm-barrierefrei.pdf

- Die Initiative Inklusion wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds (§ 78 SGB IX) gefördert.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Meldungen/initiatve-inklusion-richtlinie.html

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