Als Anreiz für die Beschäftigung können Arbeitgeber bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages bei einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren Inklusionsprämien in Höhe von insgesamt bis zu 10.000 Euro aus dem Bund-Länder-Programm erhalten. "Hessen stellt weitere 3.000 Euro aus der Ausgleichsabgabe für ein viertes Beschäftigungsjahr zur Verfügung, so dass Arbeitgeber in Hessen Inklusionsprämien von bis zu 13.000 Euro erhalten können", so der Sozialminister weiter.
Gerade vor dem Hintergrund des durch den demografischen Wandel bedingten Fachkräftemangels sei es wichtig, so Grüttner, dass ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren kompetenten und langjährigen Erfahrungen zum Erfolg von Unternehmen beitragen können.
Das Besondere in der Umsetzung dieses dritten Bausteines der Initiative Inklusion in Hessen ist das Angebot, Arbeitgebern und schwerbehinderten Arbeitssuchenden kompetente Ansprechpartner zur Seite zu stellen, die gezielt Hilfen anbieten, um insbesondere Menschen mit Behinderungen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren, auf ihre neuen Tätigkeiten vorzubereiten und in den ersten Monaten an dem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Dieser sowohl für den Stellenbewerber als auch für den Arbeitgeber kostenlose Service wird vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und seinen Partnern (Integrationsfachdiensten und Berufsförderungswerken) angeboten und ebenfalls aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
"Menschen mit Behinderung wollen und sollen arbeiten", unterstrich der Erste Beigeordnete des LWV Hessen, Dr. Andreas Jürgens, der die Vereinbarung unterzeichnete. "Ihr Anspruch, dabei unterstützt zu werden, ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Unser Ziel ist es, dies so wirkungsvoll wie möglich umzusetzen."
Das Integrationsamt des LWV Hessen wird das Programm praktisch umsetzen.
Es wird:
- Integrationsfachdienste und Berufsförderungswerke beauftragen, in den Regionen Kooperationsgremien zu konstituieren, um Unternehmen und Dienststellen zu akquirieren, die ältere schwerbehinderte Menschen einstellen. Darin werden neben der Agentur für Arbeit unter anderem Fachkräfte für berufliche Integration, Vertreter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Vertreter der Wirtschaft vertreten sein,
- die Zusammenarbeit mit Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, mit Arbeitgeberverbänden und den hessischen Ämtern für Versorgung koordinieren,
- die Anträge der Arbeitgeber auf eine Inklusionsprämie bearbeiten,
- die bereitgestellten Mittel bewirtschaften.
"Mit der 'Initiative Inklusion' sind wir auf dem richtigen Weg. Wie auch im Abschlussbericht der Fachkräftekommission Hessen zu lesen, ist der Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Handlungsfeld der Zukunft", meint Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen. Dass die Integration von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren ins Stocken gekommen ist, zeigen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: "Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen stieg von 2005 bis 2011 um 11 Prozent. Besonders ältere Schwerbehinderte haben das Nachsehen. Gleichzeitig ist ihr Anteil an Langzeitarbeitslosen gestiegen und die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit erkennbar höher, als bei Menschen ohne Behinderungen. Der Anteil Schwerbehinderter in den hessischen Betrieben, der bei rund fünf Prozent liegt, ist noch ausbaufähig. Ich denke nicht, dass wir es uns leisten können, weiterhin auf das Potential behinderter Menschen zu verzichten. Als Arbeitgeber wollen wir in Hessen dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Die Quote der Beschäftigten bei der BA in Hessen liegt derzeit bei über zehn Prozent. Wenn wir diese Zahl als Richtwert hätten, kämen wir dem Ziel der Inklusion einen wesentlichen Schritt näher ". Martin erinnert daran, dass Behinderungen in vielen Fällen erst im Verlauf des Erwerbslebens auftreten. Das Erfahrungswissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollte geschätzt und im Betrieb gehalten werden "Fakt ist, dass schwerbehinderte Arbeitslose häufiger über einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsabschluss verfügen. Ein Grund mehr, angesichts fehlender Fachkräfte auch diese Personengruppe bei Stellenbesetzungen in Betracht zu ziehen."
Sozialminister Grüttner betonte, dass bislang ältere Menschen mit Behinderung von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt wenig profitieren konnten. Die Inklusionsprämie aus der "Initiative Inklusion" in Kombination mit den zusätzlichen Landesmitteln solle dafür sorgen, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze für arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben, noch stärker in den Focus der potentiellen Arbeitgeber gerückt wird. Insbesondre sollen gerade mit den ergänzend vorgesehenen Serviceleistungen neue Beschäftigungsperspektiven für schwerbehinderte Empfängerinnen und Empfänger von Leistung der Grundsicherung erschlossen werden.
Im Dezember 2011 hatte Hessen mit der Umsetzung des ersten Bausteins die Verwirklichung des Bund-Länder-Programmes "Initiative Inklusion" begonnen, im Juni folgte die Umsetzung des zweiten Bausteins mit der Unterzeichnung der Kooperationsabsprache zwischen dem Hessischen Sozialministerium und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit. Das Programm wird durch den Ausgleichsfonds bundesweit mit insgesamt 100 Millionen Euro finanziert. Der Ausgleichsfonds speist sich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die die Länder von Arbeitgebern erheben, welche die Pflichtquote nach § 71 SGB IX nicht erfüllen. Für Hessen stehen für die Initiative Inklusion für die drei Bausteine insgesamt rund acht Millionen Euro für den Zeitraum von 2011 bis 2018 zur Verfügung.
Informationen zur "Initiative Inklusion":
Baustein 1 : Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler:
Gefördert werden Strukturen und Angebote, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bessere Möglichkeiten für eine berufliche Orientierung bieten. Zielgruppe in Hessen sind insbesondere Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sinnesbehinderung, Körperbehinderung oder geistige Entwicklung. Der Baustein 1 hat eine Laufzeit von 2011 bis 2014.
Baustein 2 : Betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher:
Ziel ist, Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderungen in anerkannten Ausbildungsberufen zu schaffen. Der Baustein 2 hat eine Laufzeit von 2011 bis 2016. Berücksichtigt werden können Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2013 beginnen. Rückwirkend können auch Ausbildungsverhältnisse berücksichtigt werden, die in 2011 begonnen wurden.
Baustein 3 : Arbeitsplätze für ältere arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen:
Arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre sollen verstärkt in den Arbeitsmarkt integriert werden. Insgesamt ist beabsichtigt, 340 neue Arbeitsplätze für Arbeitsverhältnisse, die spätestens am 31. Dezember 2015 begonnen haben, finanziell zu unterstützen.
Weitere Informationen zur Initiative Inklusion stehen unter www.hsm.hessen.de (Arbeit und Soziales/Menschen mit Behinderung/Initiative Inklusion) zur Verfügung.