Im Rahmen des Konjunkturpaketes II zahlt die Familienkasse in diesem Jahr erstmals den Kinderbonus aus. Für jedes Kind, für das auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden zusätzlich 100 Euro an die Familien überwiesen. "Die Kolleginnen und Kollegen in den Familienkassen arbeiten sehr engagiert und zahlen den Kinderbonus unbürokratisch aus. Das ist nur mit viel Manpower leistbar", so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit.
Im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem für das sozialrechtliche Kindergeld zuständigen Familienministerium setzt sich die BA dafür ein, die bestehenden Dienstleistungen für Familien weiter zu verbessern.
Ein Beispiel hierfür ist das von der Bundesregierung beschlossene "Schulstarterpaket". Jedes Kind in einer Schulausbildung erhält 100 Euro. Dieser Betrag wird an die Bezieher des Arbeitslosengeldes II oder des Kinderzuschlags im August jeden Jahres von den Familienkassen beziehungsweise von den Trägern der Grundsicherung gezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Allerdings kann in bestimmten Fällen von den Berechtigten eine Schulbescheinigung angefordert werden.
Anmerkung:
Im Jahr 1993 haben die Vereinten Nationen (UN) in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den 15. Mai als Tag der Familie proklamiert, um die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Familie weltweit hervorzuheben.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.