Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren gestiegen.
"Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird flexibler. Am Arbeitsmarkt existieren neben der dominierenden Vollzeittätigkeit zahlreiche Arbeitszeitmodelle, die eine Beschäftigung in Teilzeit ermöglichen. Vom klassischen Halbtagsjob bis hin zu Menschen, die "vollzeitnah", zum Beispiel 32 Stunden an vier Tagen die Woche arbeiten. Insgesamt haben sich die Arbeitsmarktchancen verbessert", erklärt Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.
Im Dezember 2012 waren in Sachsen von 1.457.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 1.077.500 (74 Prozent) Männer und Frauen in Vollzeit und 378.000 (26 Prozent) in Teilzeit beschäftigt. Im Vergleich zu 2008 ist sowohl die Vollzeit- als auch die Teilzeitbeschäftigung deutlich gestiegen. Das Wachstum in der Vollzeitbeschäftigung liegt bei rund 8.500 (plus 0,8 Prozent), in der Teilzeit bei 48.000 Frauen und Männern (plus 14,6 Prozent).
Teilzeit bedeutet nicht: "Arbeiten nur am Vormittag". Unter Teilzeitbeschäftigung werden alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse aufgeführt, die nicht Vollzeit entsprechen. Dabei zählt die tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit. So ist zum Beispiel ein Beschäftigter der westdeutschen Metallindustrie mit 35 Stunden pro Woche vollzeitbeschäftigt, während eine Lehrerin in Sachsen bei dieser Arbeitszeit bereits einer Teilzeitbeschäftigung nachginge. Bereits eine Abweichung von einer Stunde lässt Arbeitsverhältnisse in der Statistik als Teilzeit zählen.
"Bisherige Arbeitsmarktreformen haben Hürden abgebaut: für Arbeitslose die Hürden in Arbeit einzusteigen und für Arbeitgeber die Hürden, Stellen zu schaffen. Damit hat auch die sogenannte atypische Beschäftigung, die nicht vollzeit-/sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit beigetragen. Jedoch gebe ich zu bedenken, dass auch Teilzeitbeschäftigung mit größerer Unsicherheit verbunden sein kann.", betont Cordt.
Seit Oktober 2013 können Beschäftigte ab Stichtag 31.12.2012 nach der ausgeübten Tätigkeit, nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss, dem höchsten beruflichen Abschluss sowie nach der Arbeitszeit ausgewertet werden. Um die neuen Daten gegenüber den Vorjahren vergleichen zu können, wurden sie bis auf Länderebene geschätzt, als ob bei den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung keine Notwendigkeit zur Aktualisierung bestanden hätte.
Hintergrundinformationen:
Einen Überblick über die aktuellen und geschätzten Daten finden Sie hier:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Schaetzung-Vollzeit-Teilzeit.xls
Zusätzliche Informationen zu den Erhebungsinhalten finden Sie im Methodenbericht "Neue Erhebungsinhalte 'Arbeitszeit', 'ausgeübte Tätigkeit' sowie 'Schul- und Berufsabschluss' in der Beschäftigungsstatistik":
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Neue-Erbebungsinhalte-Arbeitszeita-ausgeuebte-Taetigkeit-sowie-Schul-und-Berufsabschluss-in-der-Beschaeftigungsstatistik.pdf