Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 233577

Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg, Deutschland http://www.arbeitsagentur.de
Ansprechpartner:in Herr Hermann Leistner +49 341 91320100
Logo der Firma Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit

Jobcenter fordert Unterhaltsansprüche ein

(lifePR) (Leipzig, )
Das Jobcenter Leipzig als Träger der Grundsicherung zahlt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, wenn erwerbsfähige Personen nicht in der Lage sind selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen Einkommen, Vermögen und gegebenenfalls Unterhalt. Deshalb hat das Jobcenter zu prüfen, ob ein Grundsicherungs-Empfänger (Arbeitslosengeld II-Empfänger) Unterhaltsansprüche gegenüber einem Dritten geltend machen kann.

Unterhaltspflichtig sind:

- Eltern gegenüber ihren Kindern
- der nicht betreuende Elternteil gegenüber dem Alleinerziehenden
- geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten gegenseitig
- Kinder gegenüber ihren Eltern

Dieser sogenannte Unterhaltsschuldner ist gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt zu übernehmen. Wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt, geht der Anspruch auf das Jobcenter über. "Dieses gleicht fehlende Zahlungen des Unterhaltspflichtigen bis zur Höhe der Grundsicherung aus. Den Unterhaltsschuldner entlassen wir aber nicht aus seiner Pflicht. Wir fordern ihn auf den laufenden Unterhalt zu zahlen und die Rückstände an das Jobcenter zurückzuzahlen", erläutert Hermann Leistner, Sprecher des Jobcenters Leipzig.

Durch den Anspruchsübergang auf das Jobcenter ist der Unterhaltsschuldner ver-pflichtet, Auskünfte zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu geben. Verstößt er gegen die Auskunftspflicht, dann handelt er ordnungswidrig. Das Jobcenter leitet in diesem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und kann Bußgelder von bis zu 2000 € verhängen.

Die Berechnung des Unterhaltes erfolgt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches und der aktuellen Unterhaltstabelle. Die meisten Schuldner erkennen die daraus resultierenden Unterhaltsforderungen an. So zahlt die Mehrzahl den entstandenen Rückstand an das in Vorleistung gegangene Jobcenter. Im vergangenen Jahr machte das Jobcenter Leipzig ca. 1,5 Millionen € an Unterhaltsrückständen geltend.

Bei den Unterhaltsschuldnern, die die Forderungen nicht akzeptieren, setzt das Jobcenter diese auch gerichtlich durch. Dabei stellt sie einen formellen Antrag beim zuständigen Familiengericht. In Leipzig konnte das Jobcenter die bisherigen Verfahren fast ausnahmslos für sich entscheiden.

www.leipzig.de/jobcenter
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.