Das Interessenbekundungsverfahren, an dem sich alle interessierten Träger beteiligen können, startet Anfang September. Bis zum 31. Oktober 2012 haben Träger Zeit, ihre Konzepte einzureichen. Formulare dafür sowie weitere Informationen zu Förderkonditionen, Ansprechpartner/-innen oder zeitlichem Ablauf sind unter www.leipzig.de/jobcenter abrufbar.
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sind mit dem Ziel einzurichten, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnvolle Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und ihre soziale Integration zu fördern. Um dies zu erreichen, sollen Maßnahmeinhalte auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse der Leistungsberechtigten eingehen. Arbeitsgelegenheiten müssen ferner zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen, reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden.
Das neue Verfahren schafft Planungssicherheit sowohl für das Jobcenter Leipzig als auch für die Träger selbst. Bei Fragen können sich Träger an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters wenden, deren Kontaktdaten ebenfalls im Internet zu finden sind.