Im August zahlen die sächsischen Jobcenter einen Zuschuss zum Schulbedarf aus. Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten und deren Kinder am Montag eingeschult werden oder weiterhin die Schule besuchen, bekommen diesen Zuschuss automatisch überwiesen. Dieser Zuschuss soll die Anschaffung von persönlichen Gegenständen, die für den Schulbesuch benötigt werden, erleichtern. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Dazu gehört auch der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf in Höhe von einhundert Euro für jedes Schuljahr. Davon werden siebzig Euro zu Beginn des Schuljahres gezahlt und dreißig Euro zum zweiten Halbjahr. Im August 2014 wurde der Zuschuss an 50.500 Kinder und im Februar 2015 an 47.300 Kinder gezahlt. Damit soll die Anschaffung von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (Füller, Tinte, Bleistifte, Malstifte, Papier, Lineale, Taschenrechner, Radiergummis) oder Schulranzen und Turnbeutel erleichtert werden. Der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf muss nicht gesondert beantragt werden. Die Jobcenter zahlen ihn automatisch an die Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Nur Familien, die kein Arbeitslosengeld II erhalten, weil sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen für den Schulbedarf einen gesonderten Antrag stellen.
Hintergrundinformationen zu den weiteren Leistungen aus dem Bildungspaket:
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