Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.
Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationnummer fortgezahlt.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Familie und Kinder > Kindergeld, Kinderzuschlag.
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