Personen, die aufstockend zum Arbeitslosengeld Hartz IV-Leistungen beziehen, werden ab Januar 2017 von den Arbeitsagenturen vermittlerisch betreut.
Die Änderungen sollen den Mitarbeitern in den Jobcentern größere zeitliche Spielräume für die Integration von Langzeitarbeitslosen verschaffen.
Der Bundesrat hat am 08.Juli 2016 diese und weitere Vereinfachungen im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Rechtsvereinfachung" zurück. Der überwiegende Teil tritt ab dem 01. August in Kraft, einige Vorschriften werden ab dem ersten Januar 2017 wirksam.
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