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"Mehrwert schaffen": Minijobs umwandeln

Jobcenter verstärken Bemühungen, Minijobs von Hartz IV-Empfängern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln // Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen soll bundesweit Schule machen

(lifePR) (Nürnberg, )
Die steigende Zahl an Minijobs zeigt, dass ein immer größeres Arbeitsvolumen in dieser Beschäftigungsform geleistet wird. Gerade für Geringqualifizierte oder Langzeitarbeitslose ist der Minijob ein Einstieg in den Arbeitsmarkt, er darf sich aber nicht zur "Sackgasse" entwickeln. Minijobber kehren häufiger in Arbeitslosigkeit zurück oder entwachsen aufgrund des geringen Verdienstes gar nicht erst der Hilfebedürftigkeit. In einem Pilotprojekt werben ausgewählte Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bei Unternehmen und Beschäftigten dafür, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Unter dem Motto "Mehrwert schaffen" sollen auf der einen Seite Hartz IV-Bezieher in existenzsichernde Beschäftigung gebracht werden und auf der anderen Seite Betriebe eingearbeitete und hoch motivierte Beschäftigte langfristig an ihr Unternehmen binden. Eine Win-Win-Situation, die gleichzeitig die Sozialkassen von Städten und Gemeinden und die Steuerzahler entlastet.

Dass das Projekt zukunftsfähig ist, davon konnten sich heute Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), und Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), im Beisein von Guntram Schneider, Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, in Dortmund überzeugen. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen gezielt Minijobber und Unternehmen an und werben dafür, Minijobs in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung umzuwandeln. Und das sehr erfolgreich. Monatlich werden mit Hilfe der Jobcenter Dortmund, Unna, Bielefeld und Duisburg aus insgesamt rund 150 Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Dieses Beispiel soll bundesweit Schule machen.

Heinrich Alt: "Es geht nicht darum, Minijobs schlecht zu machen. Minijobs sind ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Für Unternehmen ist es wichtig, flexibel zu sein. Für Menschen, die lange Zeit außerhalb der Arbeitsgesellschaft standen, können Minijobs der erste Schritt sein, um wieder Teil der Arbeitswelt zu werden. Es darf sich aber kein dauerhaftes Erwerbsprinzip daraus entwickeln, denn Minijob heißt auch Minirente. Auch vor dem Hintergrund fehlender Fachkräfte müssen sich Minijobs stärker zu einem Bestandteil eines längerfristigen beruflichen Integrationsprozesses entwickeln. Die Jobcenter können hier als Brückenbauer unterstützen. Ich bin sicher, wenn betriebliche Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe weiter entwickelt werden, erreichen wir eine stärkere Durchlässigkeit von Minijobs hin zu anschließender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung."

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider ergänzt: "Viele Minijobber sind auf aufstockende Geldleistungen aus dem Arbeitslosengeld II angewiesen, weil sie mit dem Minijob allein kein existenzsicherndes Einkommen haben. Das ist nicht nur für die betroffenen Menschen ein Problem, sondern auch für die öffentlichen Haushalte, speziell für die Kommunen. Deshalb unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die am Projekt beteiligten Jobcenter mit einem EU-kofinanzierten Evaluationsprojekt. Dadurch erhalten wir wissenschaftlich fundierte Informationen darüber, wie Jobcenter die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am besten fördern können. Von diesen Erfahrungen sollen dann alle Jobcenter profitieren."

Handwerkspräsident Otto Kentzler: Auch Otto Kentzler unterstützt die Initiative: "Minijobber sind für ihren Arbeitgeber erste Ansprechpartner bei der Besetzung von regulären Arbeitsplätzen. Sie haben sich im Betrieb bewähren können, sind bei Kolleginnen und Kollegen ebenso bekannt, wie bei den Kunden. Die Arbeitgeber im Handwerk und die Minijobber brauchen bei der Umwandlung Unterstützung und Beratung. Hürden für den Aufstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gilt es, aus dem Weg zu räumen."

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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