In Nürnberg haben am Vormittag der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Albert Maximilian Schmid, und der Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, eine Verwaltungsvereinbarung zur berufsbezogenen Sprachförderung unterschrieben. "Wir müssen gemeinsam versuchen, arbeitslosen Menschen, die unsere Sprache gar nicht oder nur schlecht sprechen, effektiv ein berufsbezogenes Deutsch zu vermitteln. Wenn uns das gelingt, haben wir die Voraussetzung geschaffen, um diese Menschen auch in den Arbeitsmarkt zu integrieren", so Heinrich Alt.
Derzeit hat fast jeder fünfte Bürger in Deutschland ausländische Wurzeln. Diese Personengruppe ist überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Häufig sind mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache der Grund. Deshalb sollen nun Deutschkurse angeboten werden, die sich verstärkt an der Arbeitswelt und deren Vokabular orientieren.
Das BAMF führt die berufsbezogene Sprachförderung durch; die Auswahl potenzieller Teilnehmer erfolgt durch die Agenturen für Arbeit und die Grundsicherungsstellen. Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung regelt die heute unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung.
Es handelt sich bei den berufsbezogenen Sprachkursen um ein zusätzliches arbeitsmarktpolitisches Instrument, dessen Einsatz alternativ bzw. ergänzend zu anderen Fördermaßnahmen erfolgen soll.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte das BAMF im Rahmen der neuen Europäischen Sozialfonds-Förderperiode 2007 bis 2013 mit der Durchführung dieser Förderung.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.