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Bundesagentur für Arbeit

Mit Kurzarbeitergeld Entlassungen vermeiden

Arbeitsagentur berät zu Kurzarbeitergeld

(lifePR) (Chemnitz, )
Die derzeitige angespannte Weltwirtschaftslage kann auch für Unternehmen im Chemnitzer Raum Auftragsrückgänge zur Folge haben. Die Chemnitzer Arbeitsagentur berät deshalb zu Kurzarbeit. "Bevor Firmen über Entlassungen nachdenken, sollten sie die Möglichkeit nutzen, das Personal mit Kurzarbeit zu halten. Sind die erfahrenen Fachleute erst einmal weg, dann ist es oft schwer, bei Besserung der Auftragslage qualifizierte Mitarbeiter zu finden", appelliert die Leiterin der Agentur für Arbeit Chemnitz Konstantine Duscha an die Unternehmer.

Die Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei schwieriger wirtschaftlicher Lage wie Auftragsausfällen, Verzögerungen bei der Auftragserteilung oder Stornierungen von Aufträgen Entlassungen zu vermeiden. Dabei muss nicht das gesamte Unternehmen Kurzarbeit anmelden, es können auch nur bestimmte Abteilungen betroffen sein.

Das Kurzarbeitergeld gewährt die Arbeitsagentur in sogenannten Leistungssätzen in der Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des pauschalierten Nettoausfalllohnes.

Für Betriebe, die bis Ende 2008 Kurzarbeit anzeigen, gilt eine verlängerte Bezugsdauer von zwölf Monaten. Das Bundeskabinett hat am 12.11.2008 beschlossen, diese Bezugsfrist bis auf 18 Monate zu verlängern. Um die Vorteile des Kurzarbeitergeldes nutzen zu können, ist eine schriftliche Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Arbeitsagentur Chemnitz erforderlich. Entsprechende Vordrucke stehen unter www.arbeitsagentur.de Unternehmen Finanzielle Hilfen zum Download bereit.

Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld bekommen Betriebe telefonisch unter +49 (371) 567-3477.
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