Die Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei schwieriger wirtschaftlicher Lage wie Auftragsausfällen, Verzögerungen bei der Auftragserteilung oder Stornierungen von Aufträgen Entlassungen zu vermeiden. Dabei muss nicht das gesamte Unternehmen Kurzarbeit anmelden, es können auch nur bestimmte Abteilungen betroffen sein.
Das Kurzarbeitergeld gewährt die Arbeitsagentur in sogenannten Leistungssätzen in der Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des pauschalierten Nettoausfalllohnes.
Für Betriebe, die bis Ende 2008 Kurzarbeit anzeigen, gilt eine verlängerte Bezugsdauer von zwölf Monaten. Das Bundeskabinett hat am 12.11.2008 beschlossen, diese Bezugsfrist bis auf 18 Monate zu verlängern. Um die Vorteile des Kurzarbeitergeldes nutzen zu können, ist eine schriftliche Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Arbeitsagentur Chemnitz erforderlich. Entsprechende Vordrucke stehen unter www.arbeitsagentur.de Unternehmen Finanzielle Hilfen zum Download bereit.
Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld bekommen Betriebe telefonisch unter +49 (371) 567-3477.