"Die Regelsätze können vor einer abschließenden Entscheidung des Gesetzgebers nicht erhöht werden", sagt Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA). "Ich verstehe den Unmut der Betroffenen. Die Entscheidung über den Erhöhungsbetrag, der in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses nach wie vor umstritten ist, treffen aber nicht die ausführende Verwaltung und nicht die Sozialgerichte, sondern der Gesetzgeber."
Alt ruft auch dazu auf, von Widersprüchen abzusehen: "Jetzt gegen die Bescheide der Jobcenter Widerspruch einzulegen, ist unnötig und entbehrt jeglicher Grundlage. Eine Flut an Widersprüchen wird unsere Arbeit in den Jobcentern erheblich beeinträchtigen. Wertvolle Zeit für die Unterstützung von Menschen, die auf der Suche nach Ausbildung oder Arbeit sind, geht verloren. Das kann nicht im Interesse der Gemeinschaft sein und schadet letztendlich nur unseren Kunden."
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung zu den Regelsätzen festgelegt, dass das Gesetz rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten muss, sollte es erst nach Jahresbeginn erlassen werden. Dass dies auch geschehen wird, haben sowohl das Arbeitsministerium als auch die BA mehrfach betont. Leistungsempfängern entstehen keine Nachteile. Die aktuellen Bescheide basieren auf geltendem Recht und sind rechtmäßig. Die BA hat den Jobcentern empfohlen, entsprechende Widersprüche umgehend abzulehnen. Die BA rät weiterhin, die gesetzlichen Neuregelungen abzuwarten. Leistungsberechtigte erhalten nach Inkrafttreten eines Gesetzes automatisch neue Leistungsbescheide.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.