Durch die Rechtsänderung sind der Zugang zur Antragspflichtversicherung und die Antragstellung erleichtert. Auch der Zeitraum für die Antragstellung ist verlängert. Künftig bleiben dafür drei statt bisher ein Monat nach Beginn der Tätigkeit. Außerdem ist die Beitragshöhe neu geregelt. Selbständige und Auslandsbeschäftigte zahlen künftig die Beiträge, die auch ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer zahlt.
Im Jahr 2011 ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Versicherte müssen nur 50 Prozent des regulär aufzubringenden Beitrags zahlen. Der hälftige Beitrag beträgt zurzeit rund 38 Euro in Westdeutschland und rund 34 Euro in Ostdeutschland und entspricht damit in etwa dem Niveau bei der Einführung der Versicherungsmöglichkeit im Jahr 2006. Existenzgründer brauchen generell bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nur den hälftigen Beitrag zu zahlen.
Weitere Informationen hält das Team 243 der Agentur für Arbeit Leipzig in der Georg-Schumann-Straße 171-173 Aufgang B bereit.
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