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Bundesagentur für Arbeit

Neue Software ALLEGRO zur Berechnung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Neues Programm sorgt für mehr Transparenz

(lifePR) (Nürnberg, )
Die Bundesagentur für Arbeit stellt in ihren Jobcentern ab dem 18. August 2014 stufenweise auf eine neue Software um.
Mit ALLEGRO werden künftig Geldleistungen berechnet und Bescheide erstellt. ALLEGRO steht für „AlgII-Leistungsverfahren Grundsicherung Online“ und löst das bisherige Programm A2LL ab. Alle Jobcenter, die von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam betrieben werden, nutzen künftig die neue Software.

Mit ALLEGRO kommt ein neues Programm zu Einsatz, das alle modernen Standards erfüllt und auch den Kundinnen und Kunden des Jobcenters Vorteile bringt: Sie erhalten in Zukunft verständlichere Bescheide, die die Berechnung des Jobcenters besser nachvollziehbar machen. Mit der Einführung von ALLEGRO werden außerdem einmalig neue Nummern für die sogenannte Bedarfsgemeinschaft vergeben.
Die bekannten Antragsformulare bleiben unverändert.

Leistungen des Jobcenters werden lückenlos weiter bearbeitet und ausgezahlt

Damit die Einführung der neuen Software problemlos gelingt, werden die Beschäftigten der Jobcenter intensiv geschult und auf die Arbeit mit dem neuen Verfahren vorbereitet. Die Kundendaten werden nach und nach auf die neue Software umgestellt. Während der Umstellungsphase kann das aktuelle Verfahren A2LL weitergenutzt werden, so dass es keine Verzögerung bei der Auszahlung von Geldleistungen geben wird.

Hintergrund
Die Entwicklung der Software begann bereits 2008. Auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus Jobcentern waren an der Entwicklung beteiligt und konnten ALLEGRO praxistauglich machen. Ab April dieses Jahres wurde in 6 Jobcentern ALLEGRO im Praxiseinsatz getestet und die Leistungssachbearbeitung auf das neue IT-System umgestellt. Von August 2014 bis Juni 2015 sollen sukzessive alle Jobcenter ihre Kundendaten auf das neue System umstellen.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur

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