Die BA bietet einen neuen Service für Gehörlose und Hörgeschädigte an. Diese Menschen haben ab sofort die Möglichkeit, über einen Gebärdendolmetscherdienst mit den Service-Centern der BA direkt zu sprechen - über Videotelefonie per Gebärden oder Schriftsprache. So können Anliegen geklärt, Bewerberdaten aufgenommen und Gesprächstermine vereinbart, Unterlagen angefordert und Änderungen mitgeteilt werden.
Bisher war Gehörlosen der telefonische Zugang zu unseren Dienststellen verschlossen. Mit dem neuen Service wurde diese Hürde beiseite geräumt. Die Betroffenen laden sich ein Tool im Internet auf den Desktop ihres Computers. Dies klicken sie an, wählen aus, ob ihr Anliegen z. B. die Familienkasse oder die Arbeitsagentur betrifft und werden dann über ein Videotelefonat optisch oder schriftsprachlich mit einem Gebärdendolmetscher verbunden. Dieser telefoniert gleichzeitig mit dem Service-Center der BA und gibt so das Anliegen direkt an den Service-Center-Mitarbeiter weiter.
Für Hörende ist es selbstverständlich, schnell und unkompliziert Anliegen am Telefon klären zu können. Für Menschen, die über Gebärden kommunizieren, waren Anfragen häufig mit großem Aufwand verbunden. Sie mussten einen Dolmetscher buchen und mit diesem persönlich zur Dienststelle fahren - das war häufig mit Wartezeiten verbunden, denn Gebärdendolmetscher haben oft volle Kalender.
Mit diesem freiwilligen Service ist die BA einen weiteren Schritt in Richtung inklusiver Gesellschaft gegangen.
Denn Gehörlose haben nun auch faktisch genau die gleiche Möglichkeit wie Hörende, 50 Stunden pro Woche bei den Ansprechpartnern der BA ihre Anliegen zu klären und profitieren in der Regel davon, dass diese auch sofort erledigt werden.
Das neue Angebot ist kostenfrei.
Weitere Informationen zum Servicetelefon für Hörgeschädigte:
https://www.arbeitsagentur.de/...