Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten gesetzlichen Veränderungen für eine auskömmliche soziale Sicherung werden nicht wie geplant ab Januar 2011 in Kraft treten. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf erhielt am 17.12.2010 im Bundesrat keine Zustimmung und wird nun in dem gemeinsamen Vermittlungsausschuss behandelt. Seit gestern steht fest, dass es dazu in diesem Jahr keine Entscheidung mehr geben wird.
Für die Chemnitzer heißt das, im Januar 2011 werden durch die ARGE und das Sozialamt der Stadt die Leistungen für "Hartz IV" und Sozialhilfe weiterhin in bisheriger Höhe bewilligt. Höhere Regelleistungen können erst nach Inkrafttreten des Gesetzes berücksichtigt werden, gegebenenfalls auch rückwirkend, sofern dazu Regelungen in das neue Gesetz aufgenommen werden.
Ebenso verhält es sich mit dem sogenannten Bildungspaket für Kinder: Leistungen wie beispielsweise Zuschüsse für eine Mittagsverpflegung an den Schulen oder Mitgliedsbeiträge für Sportvereine können erst übernommen werden, wenn die endgültigen Regelungen feststehen.
"Weiterführende Auskünfte oder Anträge zu den neuen Leistungen sind derzeit objektiv nicht möglich. Da aber die Erwartungen der Öffentlichkeit in das Bildungspaket und in die Erhöhung der Regelsätze groß sind, werden ARGE und Stadt weiter intensiv an den Vorbereitungen arbeiten, um dann eine reibungslose Umsetzung der neuen Gesetze sicherstellen zu können", sagt ARGE-Chefin Katrin Heinze.
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