Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte: "Die Jobcenter müssen bessere Möglichkeiten erhalten, um sich innerhalb des SGB II intensiver um die Langzeitarbeitslosen kümmern zu können, weil sie oftmals keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und ihre Vermittlung auch aufgrund von gesundheitlichen und anderen individuellen Problemen schwierig ist. Um diese Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, sollte der soziale Arbeitsmarkt durch mehr Angebote öffentlich geförderter Beschäftigung ausgebaut werden. Nötig sind hier zudem einfachere Regeln für sinnvolle Tätigkeiten. Bestehende Beschränkungen sollten dazu gelockert und ein geeigneter Einsatz von Langzeitarbeitslosen vor Ort mit der Wirtschaft vereinbart werden."
Im Positionspapier halten Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag gemeinsam fest, dass angesichts der Herausforderungen im SGB II beide Finanztitel für Eingliederungsmittel und Verwaltungskosten deutlich aufgestockt werden müssten. Das heißt: Die Jobcenter benötigen eine angemessene Finanzausstattung für gezielte Förderangebote für die Leistungsberechtigten ebenso wie für zusätzliches Personal.
Um Menschen in den Jobcentern intensiver betreuen zu können, sollte das SGB II über die aktuell bereits vom Bundesarbeitsministerium angekündigten Reformen hinaus weiter vereinfacht werden. Dazu sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager aus dem Kreis Ostholstein: "Wichtig ist, dass die Jobcenter das nötige Handwerkszeug zur Integration der Langzeitarbeitslosen haben. Viele Regelungen im SGB II sorgen für einen zu hohen Verwaltungsaufwand. So muss etwa die Einkommensanrechnung in den Bedarfsgemeinschaften vereinfacht werden und bei demjenigen erfolgen, der das Einkommen selbst erwirtschaftet. Andere Regelungen sind noch immer zu kleinteilig: Zur Vereinfachung gehören sollte beispielsweise die Einführung einer Bagatellgrenze für Erstattungsforderungen oder auch ein pauschaliertes Einstiegsgeld für Selbständige, die aufstockende Leistungen des Jobcenters erhalten."
Mit Blick auf die möglichst schnelle Integration der Vielzahl anerkannter Flüchtlinge und Asylbewerber enthält das Positionspapier den Vorschlag, die Sprachkurse zur berufsbezogenen Sprachförderung künftig vom Bundesamt für Migration auf die Jobcenter zu übertragen. Das könnte im Bundesamt zu einer Beschleunigung der Asylverfahren beitragen und Verwaltungswege vereinfachen. Favorisiert wird zudem ein ganzheitlicher Beratungs- und Integrationsprozess, angefangen von der Qualifikationsfeststellung und der Hilfe bei der Anerkennung von berufsqualifizierenden Abschlüssen über die Sprachförderung bis hin zum Aufbau weiterer beruflicher Qualifikationen und der Heranführung an den hiesigen Arbeitsmarkt, z. B. durch Praktikumsplätze und Beschäftigungsmaßnahmen. Im Positionspapier wird darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge verpflichtet sind, die ihnen unterbreiteten Angebote der Jobcenter zur Integration in den Arbeitsmarkt anzunehmen. Hinweise auf Chancen und Pflichten müssen Gegenstand des Beratungs- und Integrationsprozesses sein. Bei mangelnder Mitwirkung gelten auch die Sanktionsvorschriften des SGB II.
Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit ist besonders wichtig, die Jobcenter mit der Fülle der aktuell schnell anwachsenden Aufgaben nicht zu überfordern. Dazu sagte Detlef Scheele, Vorstand Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit: "Das SGB II muss einfacher werden. Dafür ist es notwendig, das SGB II durch Pauschalierung zu entlasten und einem Teil der Menschen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu erleichtern. Flüchtlinge brauchen möglichst schnell die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu erlernen. Die BA wäre bereit, bei der Administration zu unterstützen."